RTVG-Abstimmung
Gewerbeverband verzichtet auf Beschwerde

Der Gewerbeverband verzichtet auf eine Stimmrechtsbeschwerde. Das bestätigt Gewerbeverbandsdirektor Hans-Ulrich Bigler.
Publiziert: 15.06.2015 um 13:05 Uhr
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Aktualisiert: 07.10.2018 um 13:19 Uhr
Von Ruedi Studer

Nur 3696 Stimmen gaben gestern des Ausschlag für das knappe RTVG-Ja! Gewerbeverbandsdirektor Hans-Ulrich Bigler liess deshalb offen, ob der Gewerbeverband eine Nachzählung fordert.

Jetzt sagt Bigler gegenüber Blick.ch: «Der Schweizerische Gewerbeverband sieht von einer Stimmrechtsbeschwerde ab und akzeptiert das Resultat.» Das habe er zusammen mit dem Gewerbepräsident gestern Abend entschieden.

Gebühren-Frage kommt wieder aufs Tapet

Die Begründung für den Verzicht sei einfach, sagt Bigler: «Die Niederlage ist zwar ärgerlich, aber für uns steht im Vordergrund, dass wir die demokratischen Mechanismen akzeptieren. Wir nehmen das Volksverdikt so zur Kenntnis.»

Zudem sei die Service-public-Debatte nun lanciert. «Dabei wird sich die Frage nach dem SRG-Leistungsumfang stellen – und dabei kommt die Gebühren-Frage auch aufs Tapet», so Bigler. «Deshalb gehen wir den politischen und nicht den juristischen Weg.»

«Kein schlechter Verlierer»

Gewerbepräsident Jean-François Rime sagt dazu: «Wir haben verloren – und ich bin kein schlechter Verlierer.»

Offen ist allerdings, ob von anderer Seite noch Beschwerde gegen den Abstimmungsausgang erhoben wird.

Nachzählung theoretisch möglich

Theoretisch ist eine Nachzählung nämlich durchaus möglich. Denn nach dem knappen Resultat 2009 zum biometrischen Pass – damals ging es um 5680 Stimmen – entschied das Bundesgericht, dass es bei «sehr knappen» Abstimmungen eine Nachzählung braucht. Allerdings taxierte es die Pass-Abstimmung nur als «knapp» und lehnte daher eine Nachzählung ab.

Das Bundesgericht forderte das Parlament auf, die Frage zu klären. Und das hat es getan: Eine Nachzählung will das Parlament bei einem «sehr knappen» Resultat aber nur, «wenn Unregelmässigkeiten glaubhaft gemacht worden sind, die nach Art und Umfang geeignet waren, das Bundesergebnis wesentlich zu beeinflussen».

Allerdings ist diese Anpassung noch nicht in Kraft. Deshalb ist unklar, wie das Bundesgericht bei einer allfälligen Beschwerde entscheiden würde. Die Chancen einer Beschwerde dürften aber nicht als allzu gross einzuschätzen sein.

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