Roadcross-Gründer Roland Wiederkehr fordert
Nehmt den Rasern die Boliden weg – aber wirklich!

Was tun gegen Raser? Soll man Junglenkern das Fahren von PS-starken Boliden verbieten? Politiker sind skeptisch. Für Roadcross-Gründer Roland Wiederkehr gibt es nur eine wirksame Massnahme.
Publiziert: 11.07.2019 um 22:56 Uhr
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Aktualisiert: 12.07.2019 um 13:20 Uhr
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Raser Mehmet B. hatte viele PS unter der Haube.
Foto: Ralph Donghi
Sermîn Faki und Nicolas Lurati

Männlich, jung, mit Migrationshintergrund und aus eher unterer sozialer Schicht – so umschrieb Psychologe Urs Gerhard (69) gestern im BLICK den typischen Raser. Die Statistik gibt ihm recht: Von allen 1251 verurteilten Rasern in den letzten drei Jahren waren 633 und damit mehr als die Hälfte unter 30 Jahren und 705 Ausländer. Von allen Altersgruppen werden die 20- bis 24-Jährigen am häufigsten wegen des Rasertatbestands verurteilt.

Die Raser von Suhr AG zeigen sich uneinsichtig
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Beiden droht eine hohe Strafe:Die Raser von Suhr AG zeigen sich uneinsichtig

Auffällig auch: Mehmet B. und Milutin S., die Duell-Raser von Suhr AG, hatten 210 oder gar 450 PS unter der Haube. Nur was tun? Man könnte Junglenkern – wie bei den Motorradfahrern üblich – PS-starke Boliden verbieten. Erst mit einer gewissen Fahrpraxis und wenn sie aus dem gröbsten Testosteron-Alter raus sind, dürften sie hochmotorisiert unterwegs sein.

Keine PS-Monster für Junge

Zu dieser Lösung greift etwa einer der grossen Autovermieter: Etliche hochmotorisierte Fahrzeuge, wie etwa einen BMW 7 Series, einen Mercedes S-Klasse, einen Chevrolet Camaro Coupé oder einen Dodge Challenger, vermietet Hertz Schweiz nur an Kunden, die 25 Jahre und älter sind. Wer unter 21 Jahre alt ist, bekommt gar kein Mietauto ausgehändigt. Auch bei Europcar Schweiz gibt es Beschränkungen für Junglenker, die ein hochmotorisiertes Fahrzeug mieten wollen.

Politiker halten von einer Altersbeschränkung für PS-Monster nichts. «Wir können ja nicht immer noch mehr Verbote machen», sagt etwa der Luzerner Nationalrat Michael Töngi (52, Grüne). Sein Obwaldner Ratskollege Karl Vogler (63, CVP) hält ein Verbot auch nicht für praktikabel. «Wie will man kontrollieren, ob sich jemand das Auto seines Vaters ausleiht?», fragt er.

Zumindest als Bewährung ist Verbot denkbar

Ganz verwerfen will er die Idee nicht: «Eine Möglichkeit aber wäre, verurteilten Rasern für gewisse Zeit eine PS-Beschränkung aufzuerlegen, wenn sie wieder fahren dürfen. Sozusagen auf Bewährung.» Auch den Einsatz von Datenaufzeichnungsgeräten kann er sich vorstellen.

Roland Wiederkehr (76), Gründer von Roadcross, der Stiftung für Verkehrssicherheit, macht sich allerdings keine Hoffnungen. «Ein Boliden-Verbot für Junglenker hat keine Chance in unserem Parlament – wie viele andere Massnahmen, die die Autoimport-Branche treffen würden», sagt er. Das habe er selbst erfahren müssen, so der ehemalige Nationalrat.

Nehmt ihnen die Boliden weg!

Er sieht nur eine effektive Möglichkeit, die Jungen vom Rasen abzuhalten: «Konsequenter Einzug der Fahrzeuge von Rasern – das tut ihnen mehr weh, als wenn die Freundin Schluss macht.» Gesetzlich sei das bereits vorgesehen, nur hielten sich nicht alle Kantone daran, bemängelt Wiederkehr.

Für die strikte Umsetzung des geltenden Gesetzes sprechen sich auch Töngi und Vogler aus – von der geplanten Aufweichung des Rasergesetzes halten sie nichts.

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