Der Zürcher Regierungsrat will die heute gültige Regel, dass immer 30 Prozent der Bevölkerung Prämienverbilligung erhalten, durch ein «bedarfsbezogenes System» ersetzen. Anspruch auf den Beitrag sollen also nur noch jene haben, die ihn auch benötigen. Die meisten anderen Kantone verteilen die Gelder bereits so.
Der Regierungsrat teilte heute mit, welche Bevölkerungsgruppen künftig nicht mehr unterstützt werden sollen. Als erstes sollen junge Erwachsene darauf verzichten, die noch bei ihren Eltern wohnen. Dank deren Unterstützung würden diese Personen bereits in guten Verhältnissen leben, schreibt der Regierungsrat.
Die zweite Gruppe, welche die Prämie künftig vollständig selber bezahlen soll, sind all jene, die nur wegen steuerlicher Abzüge «arm» aussehen - in Wirklichkeit aber vermögend sind. Also etwa jene, die grosszügig Abzüge für den Unterhalt ihres Hauses machen.
Auch Personen, die nur wegen ihrer freiwilligen Beiträge für die 3. Säule unter die kritische Grenze rutschen, sollen die Prämien künftig selber zahlen. Keinen Anspruch haben sollen auch jene, die ihr Geld gerne gemeinnützigen Organisationen spenden und deshalb vermeintlich arm wirken.
Meldepflicht für gestiegenes Einkommen
Wer plötzlich mehr verdient und die Prämie deshalb selber bezahlen kann, soll dies zudem neu dem Kanton melden müssen. Eine solche Meldepflicht gab es bisher nicht.
Der Regierungsrat betonte in seiner Mitteilung, dass mit diesen Änderungen all jene, die wirklich auf eine Verbilligung angewiesen seien, nicht weniger erhalten sollen. Der Beitrag an sich soll also gleich hoch bleiben - nur die Zahl der Bezüger will die Regierung senken.
Der Regierungsrat hofft, mit diesen Änderungen rund 40 Millionen Franken pro Jahr zu sparen. Die Vorlage, die Teil der Leistungsüberprüfung ist, kommt als nächstes in den Kantonsrat.
Der Kanton Zürich gab bisher pro Jahr rund 390 Millionen Franken für die Prämienverbilligung aus. Der Bund steuerte 434 Millionen bei, was einen Gesamtbetrag von über 820 Millionen ausmacht. (sda/hlm)