Schon wieder weniger Rente! Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz von heute 1 Prozent auf 0,75 Prozent für das 2019 zu senken. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben im obligatorischen Teil der Pensionskasse (PK) verzinst werden muss.
Tiefe Zinsen – tiefere Renten
Dass die Kommission erneut die Senkung des Mindestzinssatzes empfiehlt, liegt an den tiefen Zinsen: Mit Bundesobligationen und anderen Anlagen verdienen die Pensionskassen kaum mehr Geld. Vor diesem Hintergrund findet der Schweizerische Versicherungsverband den vorgeschlagenen Mindestzinssatz von 0,75 Prozent noch zu hoch. Er fordert 0,25 Prozent.
Die Gewerkschaften reagieren ebenfalls empört – allerdings, weil sie einen Rentenklau orten: Die Pensionskassen hätten im Durchschnitt der letzten sechs Jahre eine Performance von 5,5 Prozent erzielt, rechnet Daniel Lampart (49), Chefökonom des Gewerkschaftsbunds (SGB) vor. Dass das Kapital im Obligatorium nur so wenig abwerfen soll, sei ein Skandal.
10'000 Franken weniger im Jahr
Der Mindestzinssatz kann erst seit 2003 angepasst werden. Von der Einführung der obligatorischen zweiten Säule im Jahr 1985 bis 2002 lag er bei vier Prozent. Seit der Flexibilisierung kennt er aber fast nur eine Richtung: nach unten.
Das hat weitreichende Folgen. Wer 2002 im obligatorischen Teil der zweiten Säule 300'000 Franken angespart hatte, bekam 12'000 Franken Zins im Jahr. Folgt der Bundesrat der Kommissionsempfehlung, sind es 2019 nur noch 2250 Franken. Knapp 10'000 Franken weniger als vor 17 Jahren. Allerdings muss man auch immer die Inflation miteinrechnen. Diese war in den letzten Jahren negativ. Über die Jahre schmälert das die PK-Rente merklich. Dass die Altersvorsorge heute sogar bei den Jungen die Hauptsorge ist, kann daher wenig verwundern.
Auch der Umwandlungssatz soll sinken
Denn auch der Umwandlungssatz soll sinken. Mit diesem wird das angesparte PK-Kapital in monatliche Renten umgerechnet. Geplant ist, den Satz von 6,8 auf 6 Prozent zu senken. Hat jemand bei der Pensionierung ein Guthaben von 350'000 Franken, beträgt die jährliche Rente bei einem Satz von 6,8 Prozent 23'800 Franken. Wenn der Umwandlungssatz auf 6 Prozent fällt, gibts nur noch 21'000 Franken.