Für total 154'981 Menschen wurde im Jahr 2023 eine Schutzmassnahme der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) verfügt, wie die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (Kokes) am Donnerstag mitteilte.
Im Vergleich zum Jahr 2022 wurde eine Zunahme der Fälle um rund 3,5 Prozent (plus 5516 Personen) verzeichnet. Die Gesellschaft brauche offenbar allgemein mehr und öfter Hilfe und die Kesb sei einer der Akteure, die diese Hilfe leiste, hiess es weiter.
Bei Kindern registrierten die Behörden 6,5 Prozent mehr Fälle als 2022. Das sei die höchste Zunahme, die es je gegeben habe. Konkret habe per Ende 2023 für 49'132 Kindern eine Schutzmassnahme der Kesb bestanden. Kinder machen knapp einen Drittel der Fälle aus.
Hauptgrund für diesen Anstieg seien mehr Beistandschaften für unbegleitete minderjährige Asylsuchende, die von Gesetzes wegen zwingend anzuordnen sind, hiess es weiter.
Laut Kokes gab es auch mehr Gerichtsverfahren, in denen die Eltern potenziell gegenläufige Interessen haben zu ihren Kindern, und deshalb für die Kinder eigene Rechtsvertretungen eingesetzt wurden. Mehr Meldungen bekamen die Behörden wegen gefährdeten Kindern, unter anderem wegen häuslicher Gewalt, weil Kinder unter hochstrittigen Eltern leiden oder wegen Drogen- oder Alkoholproblemen von Eltern.
Zwei Drittel der Massnahmen hätten Erwachsenen gegolten. Die Behörden hätten 2,4 Prozent mehr erwachsene Personen als im Vorjahr unterstützt. Diese Zunahme entspricht laut Communiqué dem langjährigen Trend und hat sowohl demografische als auch gesellschaftliche Gründe.
Weil die Menschen immer älter würden, die Familienstrukturen weniger eng seien, die (erwachsenen) Kinder weiter weg leben würden, sich beruflich engagierten und zeitintensive Hobbys hätten, werde die Betreuung der älteren Generation allgemein weniger innerhalb der Familie gelöst. Der Staat und unter anderem die Kesb würden einspringen und Unterstützung leisten.
Gemäss Kokes brauchen Erwachsene am meisten Unterstützung wegen psychischen Problemen oder Problemen im Umgang mit Geld oder administrativen Aufgaben. Die häufigste Massnahme sei die Hilfe durch eine Beistandperson.
Bei der Anordnung einer Beistandschaft werde in rund 30 Prozent der Fälle eine Privatperson als Beistand eingesetzt. In den übrigen Fällen käme eine Fachperson zum Einsatz.