Regulierung von Grossraubtieren soll in Verfassung
Initiative will Bestände von Wölfen, Bären, Luchsen und Greifvögeln regeln

Wölfe, aber auch Bären, Luchse und Greifvögel sollen gejagt werden dürfen. Das soll die Bestände regulieren und eine unkontrollierte Vermehrung dieser Tierarten verhindern. Eine neu lancierte Volksinitiative fordert einen entsprechenden Verfassungsartikel.
Publiziert: 30.01.2024 um 11:41 Uhr
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Aktualisiert: 30.01.2024 um 12:27 Uhr
Eine Volksinitiative fordert, dass Bären und andere geschützte Grossraubtiere geschossen werden dürfen, damit sie sich nicht unkontrolliert vermehren. (Themenbild)
Foto: PHILIPP BRANDSTÄDTER

Die Initiative «für wirksame Regulierungsmassnahmen gegen eine unkontrollierte Ausbreitung von Wolf, Luchs, Bär und Raubvögeln aller Art» wurde am Dienstag im Bundesblatt veröffentlicht. Das Komitee hat bis zum 30. Juli 2025 Zeit, die für das Zustandekommen des Begehrens nötigen 100'000 gültigen Unterschriften zu sammeln.

Konkret verlangt die Initiative, dass Wölfe, Bären und Luchse sowie im Text nicht näher umschriebene «Raubvögel» bejagt werden dürfen – mit dem Ziel, dass sie sich nicht «unkontrolliert» ausbreiten. Zu den Greifvögeln gehören nicht nur Arten wie Steinadler und Bartgeier, sondern auch Mäusebussarde und Rotmilane.

Wolf, Bär und Luchs sind in der Schweiz geschützt. Im November bewilligte der Bund den präventiven Abschuss von zwölf Wolfsrudeln. Die Tiere dürfen getötet werden, bevor sie Schaden anrichten. Gerichte stoppten jedoch die Abschüsse in den Kantonen Graubünden und Wallis vorläufig. Greifvögel sind gemäss Jagdgesetz nicht jagdbar und stehen ebenfalls unter Schutz.

Weitere Initiativen zu Grossraubtieren

Hinter der Initiative steht ein Komitee um die Berner Grossrätin Madeleine Amstutz (44). Die Sigriswiler Politikerin ist von der SVP Kanton Bern wegen Kandidaturen auf Listen, die nicht zur SVP gehören, Ende 2023 aus der Partei ausgeschlossen worden und wehrt sich mit einer Einsprache dagegen.

Es ist nicht die erste Initiative zu Grossraubtieren. Zurzeit werden Unterschriften gesammelt für die Volksinitiative «zum Schutz von Mensch, Haus- und Nutztier vor dem Wolf». Sie will in der Verfassung verankern, dass Wölfe ganzjährig gejagt werden dürfen. Nur noch im Schweizerischen Nationalpark sollen sie geschützt sein.

Der Kanton Wallis nahm im November 2021 die Volksinitiative «Für einen Kanton Wallis ohne Grossraubtiere» deutlich an. Da die Regulierung von Grossraubtieren Sache des Bundes ist, wurde die Initiative als Signal nach Bern verstanden. (SDA)

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