Er wehrt sich dagegen, dass alle Unternehmen künftig Radio- und Fernsehgebühren zahlen sollen. Gemäss der Gesetzesänderung, die das Parlament in der letzten Herbstsession beschlossen hat, ist die Abgabe ab einem Jahresumsatz von 500'000 Franken geschuldet - unabhängig davon, ob im Betrieb tatsächlich ein Empfangsgerät steht.
Gewerbeverbandsdirektor Hans-Ulrich Bigler sprach anlässlich der Einreichung der Unterschriften von einer «Zwangsabgabe». Heute bezahle ein Betrieb nur dann, wenn er Radio oder Fernsehen tatsächlich nutze. Die Wirtschaft werde um zusätzlich 200 Millionen Franken belastet.
Auch die Haushalte müssten künftig eine Empfangsgebühr zahlen, selbst wenn sie gar kein Gerät besitzen. Es handle sich darum in Wirklichkeit um eine Steuer, über welche die Bürgerinnen und Bürger abstimmen können müssten, sagte Bigler.
Tritt das Gesetz in Kraft, ist schwarzsehen und -hören nicht mehr möglich. Zudem würden die Unternehmen die Kosten mittragen. Laut Bundesrat könnten die Billag-Gebühren von heute 462 Franken darum gesenkt werden. Daran glaubt Bigler nicht: Angesichts der Kostenentwicklung bei der SRG hält er Billag-Gebühren von 1000 Franken nicht für ausgeschlossen.
Hintergrund des Systemwechsels ist die Tatsache, dass Radio- und TV-Sendungen heute auch auf Computern, Tablets oder Smartphones gehört und geschaut werden können. Vorgesehen ist in der Gesetzesänderung auch, dass private Radio- und Fernsehstationen künftig mehr Geld aus dem Gebührentopf erhalten.
Unterschriften gegen die RTVG-Revision sammelt auch ein Verein stopBillag.ch. Zwei Volksinitiativen, für die derzeit Unterschriften gesammelt werden, wollen die Empfangsgebühren ganz abschaffen.
Die Volksabstimmung über die RTVG-Revision findet möglicherweise am 14. Juni statt.