Rechtsgleichheit schaffen
Flüchtlingshilfe will einheitlichen humanitären Schutzstatus

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) will die vorläufige Aufnahme und den für die Ukraine angewendeten Schutzstatus S durch einen einheitlichen humanitären Schutzstatus ersetzen. Laut der Organisation soll dadurch künftig Rechtsgleichheit geschaffen werden.
Publiziert: 23.02.2024 um 09:49 Uhr
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Aktualisiert: 23.02.2024 um 09:58 Uhr
Ein einheitlicher Schutzstatus soll laut der Flüchtlingshilfe künftig für alle Schutzbedürftigen gelten. (Archivbild)
Foto: MICHAEL BUHOLZER

Der einheitliche Schutzstatus solle für alle Schutzbedürftigen gelten. Die Anwendung des Schutzstatus S nach der russischen Invasion der Ukraine habe die gesetzlichen Ungleichheiten zum Status der vorläufigen Aufnahme deutlich gemacht, teilte die SFH am Freitag mit.

Trotzdem habe sich der Schutzstatus S mit Bezug auf die Integration von geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern in der Schweiz bewährt: Die Schweiz habe zahlreiche Schutzbedürftige aus der Ukraine unkompliziert aufnehmen können, ohne das Asylverfahren zu überlasten.

Aus Sicht der SFH sollte der Status S daher, wie vom Bundesrat im November beschlossen, vorerst weitergeführt werden. Die Zahl der Anträge sei mit rund 20'000 im vergangenen Jahr weiterhin sehr hoch. Nach zwei Jahren Krieg scheine eine Perspektive auf Frieden in naher Zukunft zudem unwahrscheinlich, teilte die SFH weiter mit.

Angesichts der Kampfhandlungen und der andauernden Raketenbeschüsse im ganzen Land sei die Sicherheitslage in der ganzen Ukraine nach wie vor instabil. Eine Einschränkung des Schutzstatus S sowie Anreize zur Erhöhung der Rückkehrquote von Ukrainerinnen und Ukrainern, wie sie die Finanzkommission des Ständerats (FK-S) forderte, lehnt die SFH daher ab.

Der Status sollte laut der Organisation erst aufgehoben werden, wenn es ein Ende des Krieges in der Ukraine im Rahmen eines Friedensabkommens gibt und die Sicherheitslage vor Ort von unabhängigen internationalen Organisationen garantiert wird.

Die SFH begrüsse daher, dass der Bund in Konsultation mit den Kantonen in einem Konzept frühzeitig vorbereitet habe, wie eine künftige Aufhebung des Status S ablaufen solle. Die Aufhebung des sollte zudem in Abstimmung mit der Europäischen Union (EU) erfolgen, hiess es weiter. (SDA)

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