«Rechtliche Grundlage fehlt»
Datenschützer rügt Helsana wegen Fitness-App

Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte empfiehlt der Krankenkasse Helsana, die Übermittlung von Kundendaten im Rahmen des Bonusprogramms Helsana+ zu unterlassen. Es gebe dafür keine rechtliche Grundlage.
Publiziert: 27.04.2018 um 09:41 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 22:20 Uhr
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Der Eidgenössische Datenschutzbeauftrage, Adrian Lobsiger, rügt die Krankenkasse Helsana.
Foto: Keystone

Mit dem Bonusprogramm Helsana+ will die Krankenkasse die Teilnehmenden zu einem gesundheitsbewussten Lebensstil und mehr Bewegung animieren. Ihre Aktivitäten werden mit Plus-Punkten und in der Folge mit Barauszahlungen oder Rabatten bei Partnerfirmen belohnt.

Bei der Registrierung für die dafür benötigte App müssen die Teilnehmenden einwilligen, dass die Zusatzversicherung überprüfen darf, ob die Betroffenen über eine Grundversicherung bei der Helsana-Gruppe verfügen.

Die Zusatzversicherung soll die Finger von Grundversicherungsdaten lassen

Diese Entgegennahme und Weiterbearbeitung der Daten sei in datenschutzrechtlicher Hinsicht aber rechtswidrig, teilte der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) am Freitag mit. Deshalb seien auch die eingeholten Einwilligungen «unwirksam».

Darum empfehle der EDÖB der Zusatzversicherung, die Bearbeitung von Grundversicherungsdaten zu unterlassen. Die Helsana habe bereits angekündigt, den Registrierungsprozess anzupassen. Die Kasse selbst schrieb dazu, sie sei bereit, den Prozess anzupassen, bis eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung vorliege.

Auch die Leistungen seien rechtswidrig

Gemäss dem EDÖB laufen die Vorteile durch die gesammelten Punkte darauf hinaus, dass ausschliesslich Helsana-Grundversicherten ein Teil ihrer Prämie zurückerstattet wird. Mangels einer gesetzlichen Grundlage seien aber auch diese Leistungen rechtswidrig.

Der Datenschutzbeauftragte empfiehlt der Krankenkasse deshalb, im Rahmen des Bonusprogramms auf die Bearbeitung der Daten von Kunden, die ausschliesslich bei der Helsana über eine Grundversicherung verfügen, zu verzichten. Falls die Empfehlung innerhalb von 30 Tagen abgelehnt oder nicht befolgt werde, könne der EDÖB an das Bundesverwaltungsgericht gelangen.

Helsana will vor Gericht

Die Helsana selbst ist einer gerichtlichen Klärung ist nicht abgeneigt: «Helsana würde eine Klärung dieser beiden Grundsatzfragen durch das Bundesverwaltungsgericht und gegebenenfalls das Bundesgericht unterstützen.»

Bis auf zwei rechtliche Grundsatzfragen habe der EDÖB die Datenbearbeitungen für das Bonusprogramm gutgeheissen, schrieb die Helsana. Die über die Nutzungsbedingungen eingeholten Einwilligungen reichten in ihren Augen als Grundlage für sämtliche Datenbearbeitungen aus.

Programm wird weiterentwickelt

Auch sei das Bonusprogramm nicht der Regulation durch das Krankenversicherungsgesetz (KVG) unterworfen, indem es für rein Grundversicherte zugänglich gemacht werde. Helsana kündigte an, das Programm «im Interesse der Kunden» laufend weiterzuentwickeln.

Die Stiftung für Konsumentenschutz dagegen forderte von der Helsana, auf das Programm zu verzichten oder es auf die Zusatzversicherung zu beschränken. Den Konsumenten und Konsumentinnen empfiehlt die Stiftung, bei Rabattsystemen und Apps, die Gesundheitsdaten an Krankenkassen übermitteln, äusserst zurückhaltend zu sein. (SDA)

So funktioniert die App

Über 50'000 Personen haben gemäss Helsana die Bonus-App Helsana+ heruntergeladen. Und hoffen damit, einen kleinen Teil ihrer Krankenkassen-Prämie zurückzuerhalten.

Das Ganze funktioniert so: Wer sportlich aktiv ist, Mitglied in einem «sozialen oder sportlichen» Verein, regelmässige Vorsorgeuntersuchungen macht und der Krankenkasse treu ist, sammelt Punkte. Ein Vorsorgeuntersuch und auch eine Vereinsmitgliedschaft schenkt mit 1500 Punkten ein. Die Nachweise können einfach per Foto-Upload direkt in der App übermittelt werden.

Für sportliche Aktivitäten kann man auch die Daten aus anderen Gesundheits-Apps wie Apple Health und Google Fit anbinden. Dann werden die Pluspunkte automatisch gutgeschrieben. Für eine Sporteinheit wie Joggen oder Schwimmen erhalten Versicherte 100 Punkte gutgeschrieben.

Die Punkte können ganz einfach in Geld umgemünzt werden: Mit einem Klick wird die Summe – bis zu 100 Franken für Grundversicherte, bis zu 300 Franken für Zusatzversicherte – aufs Konto überwiesen. Zudem gibt es auch Rabatte bei Helsana-Partnern.

Die Bonus-App Helsana+.
Keystone

Über 50'000 Personen haben gemäss Helsana die Bonus-App Helsana+ heruntergeladen. Und hoffen damit, einen kleinen Teil ihrer Krankenkassen-Prämie zurückzuerhalten.

Das Ganze funktioniert so: Wer sportlich aktiv ist, Mitglied in einem «sozialen oder sportlichen» Verein, regelmässige Vorsorgeuntersuchungen macht und der Krankenkasse treu ist, sammelt Punkte. Ein Vorsorgeuntersuch und auch eine Vereinsmitgliedschaft schenkt mit 1500 Punkten ein. Die Nachweise können einfach per Foto-Upload direkt in der App übermittelt werden.

Für sportliche Aktivitäten kann man auch die Daten aus anderen Gesundheits-Apps wie Apple Health und Google Fit anbinden. Dann werden die Pluspunkte automatisch gutgeschrieben. Für eine Sporteinheit wie Joggen oder Schwimmen erhalten Versicherte 100 Punkte gutgeschrieben.

Die Punkte können ganz einfach in Geld umgemünzt werden: Mit einem Klick wird die Summe – bis zu 100 Franken für Grundversicherte, bis zu 300 Franken für Zusatzversicherte – aufs Konto überwiesen. Zudem gibt es auch Rabatte bei Helsana-Partnern.

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