Die Berner Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte gab am Dienstagabend bekannt, dass sie in den Kantonen Bern und Waadt Hausdurchsuchungen durchgeführt hat. Im Kanton Bern sei eine Person festgenommen worden. Angaben zu seiner Identität gab es keine.
Die Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte des Kantons Bern habe auf der Grundlage einer eingereichten Strafanzeige eine Strafuntersuchung eröffnet, heisst es in einer Mitteilung. Es bestehe der Verdacht, dass die Täterschaft bei der Einreichung von Bürgschaftsgesuchen für die Finanzierung von Hochseeschiffen überhöhte Bau- und Erwerbspreise geltend gemacht habe, um widerrechtlich in den Genuss zu hoher Bürgschaften zu gelangen.
Die Bundesanwaltschaft führte bereits eine Strafuntersuchung gegen den früheren Stabschef des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) durch. Die Vorgänge rund um den Verkauf der Schiffe werden von der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte untersucht. Das Ergebnis der Administrativuntersuchung wurde bisher nicht veröffentlicht, weil sich Betroffene wehren. Dazu ist ein Verfahren hängig.
Bürgschaften von über 529 Millionen Franken
Die Bürgschaften für Schiffe unter Schweizer Flagge haben den Bund viel Geld gekostet - und könnten ihn noch mehr kosten. Der Bund gewährte sie, um in einem Krisenfall die Versorgung des Landes sicherstellen zu können. Zuletzt wurden die Bürgschaften 2008 erneuert. Damals schätzte der Bundesrat das Risiko noch als gering ein. Doch dann geriet die Hochseeschifffahrt weltweit in eine Krise.
Das führte dazu, dass bei 13 Schweizer Schiffen die Bürgschaften gezogen und die Schiffe verkauft werden mussten. Damit der Bund seinen Verpflichtungen nachkommen konnte, musste das Parlament vor einem Jahr einen Nachtragskredit in der Höhe von 215 Millionen Franken bewilligen. Derzeit bestehen noch Bürgschaften für 29 Schiffe über 529 Millionen Franken.
Bundesamt habe «Bringschuld» nicht erfüllt
Die GPK der eidgenössischen Räte kritisierten am Dienstag das Wirtschaftsdepartement von Bundesrat Schneider-Ammann, aber auch das BWL (BLICK berichtete). Das Departement habe sich gegenüber dem Amt lange zu passiv verhalten, sagte Nationalrätin Yvonne Feri (SP/AG), Präsidentin der GPK-Arbeitsgruppe, vor den Medien. Das Bundesamt wiederum habe das Departement nicht hinreichend informiert. Es habe seine «Bringschuld» nicht erfüllt.
Dies führte dazu, dass die kritische Entwicklung nicht bemerkt wurde. Bundesrat Schneider-Ammann hat gemäss dem Bericht gegenüber den GPK eingeräumt, dass die Führung und Aufsicht unter ihm als Departementsvorsteher ungenügend war.
«Schwerwiegende» Unterlassungen
Bis zur Eskalation der Krise im Juni 2015 wurden die Bürgschaften nie an Führungsgesprächen thematisiert. Ausserdem waren die Bürgschaften nicht Teil des Risikoreportings, und Hinweise in Informationsnotizen wurden mangelhaft berücksichtigt. Die GPK erachten die Unterlassungen als «schwerwiegend».
Zwischen 2011 und 2015 liess das BWL dem WBF neun Informationsnotizen zukommen. Darin orientierte das Amt zwar über finanzielle Probleme von Reedereien, gab aber gleichzeitig zu verstehen, dass eine Lösung der Probleme in Sicht sei.
Unbestritten, dass Aufsicht nicht optimal gewesen sei
In einer ersten Stellungnahme vom Dienstagabend schreibt das WBF, der ausführliche GPK-Bericht sei dem Departement erst kurz vor der Medienkonferenz zugestellt worden. Er müsse nun ausgewertet werden, erst dann könne eine umfassende Stellungnahme abgegeben werden.
Es sei unbestritten, dass die Aufsicht in diesem Dossier im Rahmen des Aufbaus der Bürgschaftskredite und seit Beginn der Hochseeschifffahrts-Krise nicht optimal gewesen sei. Zudem habe die Politik generell die Risiken des Bürgschaftswesen unterschätzt. Das WBF habe 2015 sofort nach Erkennen der Verschärfung der Situation Massnahmen eingeleitet.
Bundesrat soll einheitliche Vorgaben prüfen
Die GPK haben auf Basis der Untersuchung acht Empfehlungen zuhanden des Bundesrates formuliert und ihn sowie die EFK um eine Stellungnahme bis Anfang Oktober ersucht. Unter anderem empfehlen sie, dass Führungsgespräche protokolliert und archiviert werden und dass die Organisationsstruktur des BWL überprüft wird.
Weitere Empfehlungen betreffen Administrativuntersuchungen. Der Bundesrat soll klären, ob es zulässig und zweckmässig ist, die EFK damit zu betrauen. Und er soll die Vorgaben betreffend Unabhängigkeit präzisieren. Schliesslich soll der Bundesrat einheitliche Vorgaben für den Vollzug von Bürgschaften prüfen. (SDA)