Razzia in zwei Kantonen
Polizei nimmt vier Terrorverdächtige fest

Das Fedpol und die Kantonspolizeien haben in den Kantonen Waadt und Neuenburg vier Personen festgenommen, die mutmasslich einen Ableger von Al Kaida unterstützt haben.
Publiziert: 10.08.2023 um 15:02 Uhr
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Aktualisiert: 10.08.2023 um 16:51 Uhr
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Die Polizei hat in zwei Kantonen zugeschlagen. (Symbolbild)
Foto: Ein weiterer Schlag der Polizei im Kampf gegen den Terrorismus. (Symbolbild)

Wie die Bundesanwaltschaft am Donnerstag bekannt gibt, wurden in den Kantonen Waadt und Neuenburg vier Personen festgenommen. Zuvor wurden sieben Hausdurchsuchungen durchgeführt. Das Ziel: Terrorismusbekämpfung.

Laut der Bundesanwaltschaft werden den festgenommenen Personen «verschiedene Unterstützungshandlungen zugunsten einer terroristischen Gruppierung vorgeworfen». Gegen alle Beschuldigten laufen Strafverfahren, die zwischen Januar 2022 und September 2022 eröffnet wurden. Im Rahmen der Verfahren soll die Bundesanwaltschaft mit mehreren anderen Ländern im Austausch stehen.

Zwei Männer in Asylunterkünften festgenommen

Laut Medienmitteilung handelt es sich bei allen Beschuldigten um syrische Staatsbürger – im Alter von 28, 49, 53 und 57 Jahren. Zwei seien bis zur Festnahme im Kanton Waadt wohnhaft gewesen. Die anderen beiden hätten sich in Asylunterkünften im Kanton Waadt und Neuenburg befunden.

Ihnen wird vorgeworfen, gegen das Verbot der Gruppierungen Al Kaida und lslamischer Staat sowie verwandter Organisationen verstossen zu haben. Konkret hätten die Beschuldigten mutmasslich eine terroristische Gruppierung unterstützt, die dem damaligen syrischen Al-Kaida-Ableger Jabhat Al-Nusra zuzuordnen ist.

Nun sollen die festgenommenen Syrer der Bundesanwaltschaft zugeführt und verhört werden. Danach werde über ein allfälliges Gesuch um Untersuchungshaft entschieden.

Weitere Angaben könne die Bundesanwaltschaft nicht machen. Sobald der Verfahrensstand es zulasse, werde weiter informiert. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Vergangene Schläge gegen die Al-Nusra-Front

Es ist nicht das erste Mal, dass die Bundesanwaltschaft gegen Unterstützer der Al-Nusra-Front ermittelt. Im April 2022 stütze das Bundesgericht den Entscheid, einem türkisch-schweizerischen Doppelbürger den Schweizer Pass zu entziehen. Der Mann hatte für die Terrororganisation Propaganda betrieben und zwei Personen dabei geholfen, nach Syrien einzureisen. Zudem musste der Propagandist zweieinhalb Jahre hinter Gitter.

Wegen Propaganda für Jabhat Al-Nusra verurteilte das Bundesstrafgericht 2018 zudem die drei Vorstandsmitglieder des Islamischen Zentralrats Schweiz: Naim Cherni, Qaasim Illi und Nicolas Blancho. Sie erhielten bedingte Freiheitsstrafen von zwei Jahren. Aus dem gleichen Grund verurteilte die Bundesanwaltschaft 2017 einen Basler zu einer bedingten Freiheitsstrafe.

Terroristen kämpften im Syrienkrieg

Die Al-Nusra-Front nennt sich aktuell Jabhat Fath as-Sham (Front für die Eroberung der Levante). 2017 schloss sich die dschihadistisch-salafistische Organisation mit anderen kleineren islamistischen Gruppen zusammen. 2016 trennte sie sich vom Al-Kaida-Netzwerk.

Der Uno-Sicherheitsrat stuft die Al-Nusra-Front als Terrororganisation ein. Sie kämpfte im syrischen Bürgerkrieg gegen das Regime von Machthaber Baschar al-Assad, aber auch gegen die Kurden und die Freie Syrische Armee. (rba)

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