Die Polizei soll im Umgang mit terroristischen Gefährdern mehr Möglichkeiten erhalten. Der Bundesrat hat heute ein neues Gesetz zuhanden des Parlaments verabschiedet. Unter anderem ist Hausarrest vorgesehen.
Die neuen Massnahmen sollen zum einen dann greifen, wenn die Hinweise zur Eröffnung eines Strafverfahrens nicht ausreichen. Zum anderen soll das Gesetz den Behörden ermöglichen, jemanden nach der Entlassung aus dem Gefängnis weiterhin unter Kontrolle zu haben.
Präventivhaft würde gegen Menschenrechte verstossen
Nach der Vernehmlassung hat der Bundesrat die Vorlage punktuell ergänzt. Auf die Einführung einer sogenannten gesicherten Unterbringung für terroristische Gefährder, eine Art Präventivhaft, verzichtete er aber.
Eine solche hatte die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) in der Vernehmlassung gefordert. Die Kantone gaben daraufhin ein Gutachten in Auftrag, das prüfte, inwiefern eine solche Präventivhaft rechtlich überhaupt möglich ist. Es kam zum Schluss, dass sie nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention konform wäre. Im Einvernehmen mit der KKJPD verzichtet der Bundesrat deshalb darauf.
Damit bleibt es im Wesentlichen bei den geplanten Massnahmen. Als terroristische Gefährder gelten Personen dann, wenn aufgrund konkreter und aktueller Anhaltspunkte davon ausgegangen werden muss, dass sie eine terroristische Aktivität ausüben werden.
Nur noch Nothilfe statt Sozialhilfe
Für terroristische Gefährder, die ausgeschafft werden sollen, wollen die Behörden künftig in jedem Fall Ausschaffungshaft anordnen können. Das ist heute nicht immer möglich. Der Bundesrat will für solche Fälle einen neuen Haftgrund schaffen.
Weiter sollen rechtskräftig ausgewiesene Ausländerinnen und Ausländer, die nicht in ihr Heimatland zurückgeschafft werden können, nicht mehr vorläufig aufgenommen werden können. Damit verlieren sie die Möglichkeit zu arbeiten oder die Familie nachzuziehen. Zudem erhalten sie nur noch Nothilfe statt Sozialhilfe.
Die neue Regelung soll sicherstellen, dass terroristische Gefährder mit ausländerrechtlichen Ausweisung nicht bessergestellt werden als Personen mit einer strafrechtlichen Landesverweisung. Diese Neuerung hat der Bundesrat nach der Vernehmlassung ergänzt.
Bundesrat hält an Hausarresten fest
Vorgesehen sind ferner Massnahmen wie die Pflicht, sich regelmässig bei der Polizei zu melden. Daneben soll die Polizei Gefährdern den Zugang zu einem bestimmten Gebiet oder Rayon verbieten oder ihnen vorschreiben können, ein bestimmtes Gebiet nicht zu verlassen. Zudem ist ein Ausreiseverbot vorgesehen, verbunden mit der Beschlagnahmung des Passes.
Auch an der Möglichkeit des Hausarrests hält der Bundesrat fest, trotz Kritik in der Vernehmlassung. Dieser soll jedoch nur als letztes Mittel in Frage kommen, wenn andere Massnahmen nicht genügen. Zudem soll dafür eine richterliche Genehmigung notwendig sein. (SDA)