Gemäss Anklageschrift hat sich Schlüer der Rassendiskriminierung schuldig gemacht. Dafür sei er mit einer bedingten Geldstrafe von 28 Tagessätzen zu 100 Franken sowie einer Busse von 800 Franken zu bestrafen, fordert Staatsanwalt Hans Maurer.
Der Vorwurf geht zurück auf einen im Juli 2012 erschienenen Text Schlüers im Internet-Bulletin des Vereins «sifa - Sicherheit für alle», bei dem der 70-Jährige Geschäftsführer ist.
«Elendes Schlägerpack, Abschaum, fort damit!»
Unter dem Titel «Sonntags-Idylle» liess sich Schlüer damals in drastischen Worten über eine Schlägerei unter aslysuchenden Palästinensern bei der Asylunterkunft in seinem Wohnort Flaach ZH aus. Er bezeichnete sie als Abschaum und elendes Schlägerpack, das wie Tiere herumbrülle.
Damit habe der Beschuldigte der Volksgruppe der Palästinenser verallgemeinernd die Gleichwertigkeit als Menschen und Bürger abgesprochen, argumentiert der Staatsanwalt in der Anklageschrift. Er habe sie in «herabsetzender, erniedrigender, ausgrenzender Weise auf eine tiefere Stufe gesetzt als andere Personen».
Davon kann aus Sicht des Beschuldigten keine Rede sein. Schlüers Verteidiger Valentin Landmann wird vor Gericht einen Freispruch fordern, wie er der Nachrichtenagentur sda sagte. Die Äusserungen seines Mandanten hätten sich klar auf jene Schläger bezogen und keineswegs auf ein ganzes Volk. (SDA/kab)