Wie viel sollen das Volk - und vor allem die Kantone mitreden, wenn die Schweiz über die EU-Verträge abstimmt? Das ist eine der grossen Fragen.
Brisant dabei: Wenn ein obligatorisches Referendum folgt, brauchen die Bilateralen III auch das Ständemehr. Das dürfte schwieriger werden als das einfache Volksmehr. Beim fakultativen Referendum dagegen muss die Mehrheit der Kantone nicht Ja sagen.
Am Dienstag hat sich nun die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates mit dem Thema befasst. Sie ist der Ansicht, dass die Verträge der Schweiz mit der EU nicht dem obligatorischen Referendum unterstellt werden können. Die Kommission will dies dem Bundesrat per Brief mitteilen.
Kein Beitritt zu supranationaler Organisation
Den Entscheid für den Brief fällte die Aussenpolitische Kommission mit 15 zu 10 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. In ihren Augen sind die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein obligatorisches Referendum nicht erfüllt. Die Abkommen sähen keinen Beitritt der Schweiz zu einer supranationalen Gemeinschaft vor, lautete eine Begründung.
Eine Minderheit der Kommission hielt indes ein obligatorisches Referendum und damit die Zustimmung von Volk und Ständen für angezeigt. Zumindest hätte sie die Frage in weiteren Studien prüfen wollen, wie es in der Mitteilung hiess.
Entscheiden wird letzten Endes der Bundesrat. Die Abstimmung dürfte nicht vor 2028. Dass sie kommt, gilt als gewiss: Bei einem fakultativen Referendum dürfte es der SVP nicht schwerfallen, die nötigen 50'000 Unterschriften zu sammeln.