Prozess gegen Regierungsratskandidat
SVP-Politiker soll Amt missbraucht haben

Am Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland hat am Dienstag der Prozess gegen den St. Galler SVP-Regierungsratskandidaten Christof Hartmann (47) begonnen. Als Vize-Gemeindepräsident von Walenstadt SG soll er einen Entscheid des Bundesgerichts missachtet haben.
Publiziert: 16.01.2024 um 10:45 Uhr
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Aktualisiert: 16.01.2024 um 10:47 Uhr
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Der St. Galler Regierungsratskandidat Christof Hartmann wehrt sich vor dem Kreisgericht in Mels SG.
Foto: GIAN EHRENZELLER

Will man sich von so jemandem regieren lassen? Die Rede ist vom 47-jährigen SVP-Politiker Christof Hartmann, der am 3. März zu den Regierungsratswahlen im Kanton St. Gallen antritt. Zuvor aber muss sich Hartmann aber vor Gericht wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch verantworten.

Der SVP-Kantonsrat aus Walenstadt SG soll neu einen der beiden frei werdenden Regierungssitze bekleiden. Neben ihm kandidiert auch die frühere St.Galler Kantonsärztin Danuta Zemp für die SVP. Mit den beiden Kandidaten will die SVP nicht bloss den Sitz ihres zurücktretenden SVP-Regierungsrats Stefan Kölliker (53) verteidigen, sondern die Partei will auch den Sitz des aus gesundheitlichen Gründen abtretenden SP-Regierungsrats Fredy Fässler (64) erobern.

Gericht ignoriert

Da käme eine Verurteilung vor Gericht für Hartmann natürlich mehr als nur ungelegen. Ihm wird vorgeworfen, als Vize-Gemeindepäsident Walenstadts in einem Nachbarschaftstreit um eine Gartenmauer zahlreiche Gerichtsentscheide ignoriert zu haben. Ja er soll gar Verfügungen zugunsten eines der Involvierten geändert haben. Blick berichtete über den Fall.

Mit der Weigerung des Gemeinderats, die laut Gerichten nicht rechtskonforme Mauer zurückzubauen, könnte sich Hartmann seine Regierungsambitionen verbaut haben. Konkret soll Hartmann sich laut Anklageschrift 2015 im Zuge eines Nachbarschaftsstreits des Amtsmissbrauchs schuldig gemacht haben. Weitere ehemalige Behördenmitglieder sind ebenfalls angeklagt. Entgegen eines Bundesgerichtsentscheids verfügte demnach der damalige Gemeinderat, dem Hartmann angehörte, dass auf die Rückversetzung einer umstrittenen Mauer im Grenzbereich zweier Wohnhäuser verzichtet werden könne.

Von Richterin befragt

Christof Hartmann erschien am Dienstagmorgen beim Kreisgericht in Mels SG. Die Einzelrichterin befragte Hartmann und einen Mitangeklagten zu den Abläufen bei den Beschlussfassungen im Gemeinderat von Walenstadt. (SDA/pt)

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