Der Bundesrat überarbeitete die Anforderungen für weitere Tests und insbesondere für die Sicherheit. So schreibt die Regierung ihrem Vorschlag zufolge neu vor, dass nur noch vollständig verifizierbare E-Voting-Systeme zum Einsatz kommen sollen. Weiter sind eine wissenschaftliche Begleitung und ständige Verbesserungen etwa nach Hinweisen aus der Öffentlichkeit zu Schwachstellen vorgesehen.
Der Bundesrat will pro Kanton maximal 30 Prozent und schweizweit maximal 10 Prozent der Stimmberechtigten für E-Voting-Versuche zulassen. Ausgenommen werden von dieser Limite sollen Auslandschweizerinnen und -schweizer sowie Stimmberechtigte mit einer Behinderung. Die Vernehmlassung dauert bis am 18. August 2021.
Im Juni 2019 hatte der Bundesrat nach Versuchen in mehreren Kantonen entschieden, dass E-Voting vorläufig nicht als ordentlicher Stimmkanal eingeführt wird. Er begründete dies mit Sicherheitsproblemen. Seit dem Rückzug von Abstimmungssystemen der Post und des Kantons Genf stehen in der Schweiz keine E-Voting-Systeme mehr zur Verfügung. Seit 2004 haben laut Angaben der Bundeskanzlei 15 Kantone über 300 Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durchgeführt.
(SDA)