Pro-Europäer sorgen für Zoff beim Freisinn
Droht Markwalder und Maudet der Rauswurf aus der FDP?

Ist eine Mitgliedschaft bei der Neuen Europäischen Bewegung Schweiz (Nebs) mit den Grundwerten der FDP vereinbar? Über diese Frage müssen die Delegierten Ende März befinden. Prominenten Aushängeschildern droht der Rauswurf aus der Partei.
Publiziert: 02.03.2018 um 18:59 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 04:47 Uhr
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Dürfen FDP-Mitglieder für einen EU-Beitritt sein? Die Delegierten müssen Ende März entscheiden, ob Nebs-Mitglieder aus der Partei ausgeschlossen werden sollen.
Foto: Keystone

Was haben etwa Nationalrätin Christa Markwalder (42), Staatsrat Pierre Maudet (39), Ex-Parteipräsident Fulvio Pelli (67) und Ständerat Raphaël Comte (38) gemeinsam? Sie alle sind prominente Aushängeschilder der FDP und Mitglieder der Neuen Europäischen Bewegung Schweiz (Nebs). Ende März müssen die freisinnigen Delegierten wohl entscheiden, ob diese Doppelrolle auch künftig möglich ist.

Denn damit hat Oswald Rohner, ein Vertreter der FDP-Parteibasis, ein grosses Problem. Das Parteimitglied wünscht sich, dass die FDP-Delegierten Befürworter eines EU-Beitritts aus der Partei ausschliessen. Rohner reichte deswegen bereits letzten Sommer Beschwerde bei der Schiedsgerichtskommission der FDP ein. Als Bauernopfer für sein Anliegen musste Markwalder hinhalten. Rohner bestätigt aber auf Anfrage von BLICK, dass alle Nebs-Mitglieder gemeint seien.

FDP einst glühende Befürworterin des EU-Beitritts

Anwalt Rohner stellt sich auf den Standpunkt, dass die Nebs-Mitgliedschaft mit den Grundwerten der FDP nicht vereinbar sei. Und gemäss FDP-Statuten ist es einem Parteimitglied verboten, einer Organisation anzugehören, «deren Ziele jenen der Partei zuwiderlaufen».

Die Beschwerde überhaupt möglich gemacht hat ein Meinungswechsel innerhalb der FDP. Im Oktober 2016 änderten die Freisinnigen ihren eigenen Beschluss aus den 90er-Jahren. Damals war die FDP noch eine glühende Verfechterin des EU-Beitritts. Dieser Passus ist nun der Erklärung gewichen, dass die bilateralen Verträge der «Königsweg» in den Beziehungen zu Europa seien.

Statuten sollen befolgt werden

Die Schiedsgerichtskommission lehnte Rohners Beschwerde im November 2017 allerdings ab. Es könne nicht sein, dass sich jemand wegen eines Meinungswechsels in der FDP zwischen der Partei und einer Organisation entscheiden müsse, so das Argument. Das sei nur bei Organisationen denkbar, die den «absoluten Grundwerten der Partei» widersprächen.

In diesem Zusammenhang zeigte sich Markwalder damals irritiert und überrascht über die Beschwerde. Es sei unliberal, Denkverbote auszusprechen. Beschwerdeführer Rohner allerdings geht es nicht um Meinungszensur, sondern um die Befolgung der Statuten.

Müssen Delegierte entscheiden?

Mit ihrer Begründung relativierte die Schiedsgerichtskommission aber die in den Statuten erwähnte Unvereinbarkeit. Das ist auch der Grund, wieso Rohner nicht lockerliess und die Beschwerde nun der Delegiertenversammlung übertrug. Die Delegierten können über die Frage allerdings nur befinden, wenn die vorberatende Präsidialkonferenz die Sache den Delegierten auch vorlegen möchte. (duc)

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