Die Regierung hat diese Woche entsprechende Leitlinien zur Nachhaltigkeit im Finanzsektor verabschiedet, wie es in einer Mitteilung vom Freitag heisst. Das Ziel seien Rahmenbedingungen, die einem marktbasierten Ansatz folgten und einen effizienten Preisbildungsmechanismus ermöglichten.
Konkret heisst das etwa, dass relevante sowie vergleichbare Umwelt- und Klimainformationen für Finanzprodukte und Unternehmen systematisch offengelegt werden sollen. Mit mehr Transparenz will der Bundesrat möglichem «Greenwashing» entgegenwirken.
Glaubwürdige Labels herstellen
Transparenz will der Bundesrat insbesondere durch «glaubwürdige Nachhaltigkeits- und Umweltlabels» herstellen, wie er schreibt. Die Entwicklung von Labels geschehe in der Schweiz typischerweise innerhalb der Branche.
Der Finanzmarkt soll künftig in die Richtung reguliert werden, dass die Akteure die langfristigen finanziellen Risiken richtig erfassen und im Preis abbilden, wie es in den Leitlinien «Sustainable Finance» weiter heisst. Diese basieren auf einem Bericht des Bundesrats zur «Nachhaltigkeit im Finanzsektor Schweiz», den eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) erstellt hat.
Finanzdienstleister sollen Risiken berücksichtigen
Der Bericht vermittelt laut dem Bundesrat erstmals einen Überblick über die internationalen Entwicklungen und über die Positionierung der Schweiz. Es werden 13 zum Teil auch in der EU diskutierte Massnahmen zur Nachhaltigkeit im Finanzsektor, mit Fokus auf Umweltaspekte, detailliert untersucht.
Würden beispielsweise Aktivitäten mit einem hohen CO2-Ausstoss durch den Einsatz von klimapolitischen Instrumenten weniger rentabel und risikoreicher, verteuere dies deren Finanzierung bei korrekter Berücksichtigung der finanziellen Risiken, schreibt der Bundesrat. Das Finanzsystem müsse diesen Entwicklungen Rechnung tragen.
Allen voran die Finanzdienstleister stünden in der Pflicht, Klima- und Umweltrisiken ihrer Produkte zu berücksichtigen. Dadurch werde die Rechtssicherheit erhöht.
Finanzplatz soll wettbewerbsfähig bleiben
Damit der Schweizer Finanzplatz wettbewerbsfähig bleibe, verfolgten die Behörden gemeinsam mit der Finanzbranche die internationalen Entwicklungen eng, schreibt der Bundesrat weiter. So solle jederzeit ein allfälliger, auch regulatorischer Handlungsbedarf mit Fokus auf die Exportfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes abgeschätzt werden können.
Der Bund soll laut dem Bundesrat eine subsidiäre Rolle wahrnehmen. Hauptverantwortlich sei der Finanzsektor selbst: Er solle sowohl Unternehmen bei der Finanzierung nachhaltiger Investitionen als auch Anlegerinnen und Anleger in Bezug auf nachhaltige Anlagestrategien kompetent beraten. Insbesondere die Verbände sollen sich gemeinsam mit den Bildungsinstituten aktiv für diesbezügliche Aus- und Weiterbildung auf allen Stufen einsetzen.
«Der Bund kann im Rahmen seiner Zuständigkeit die Aktivitäten der Branche im Bildungsbereich unterstützen», heisst es in den Leitlinien. Vor allem staatlich anerkannte oder akkreditierte Schweizer Hochschulen betreiben in Zusammenarbeit mit der Finanzbranche Forschung.
Klare Erwartungen an die Branche
Der Bund habe «klare Erwartungen an die Branche» bezüglich Selbstverpflichtung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes im Bereich Nachhaltigkeit. Die Bundesverwaltung ihrerseits stelle weiterhin die anonymen, freiwilligen und kostenlosen Klimaverträglichkeitstests zur Verfügung.
Weitere Vertiefungen zu konkreten Massnahmen will der Bundesrat in enger Absprache mit der Branche bis Ende Jahr definieren, wie es im Bericht heisst. Forderungen nach nachhaltigen Finanzflüssen werden immer stärker - sowohl von politischer Seite als auch von den Kundinnen und Kunden selbst.
Inputs kommen auch vom Parlament. Derzeit sind rund dreissig Vorstösse im Bereich nachhaltiger Finanzplatz hängig. Nächstens entscheidet der Nationalrat etwa über eine Motion von Ständerat Ruedi Noser (FDP/ZH), der nachhaltige Finanzprodukte von der Verrechnungs- und der Stempelsteuer befreien will. (SDA)