Ein Konzert oder Festival mit Tausenden Besucherinnen und Besuchern lässt sich nicht in wenigen Wochen planen. Doch die unsichere Corona-Lage erschwert den Veranstaltern das Geschäft. Der Bundesrat will ihnen nun – wie vom Parlament im Covid-Gesetz vorgesehen – einen Schutzschirm zur Seite stellen. Wird ein einmal bewilligter Anlass Corona-bedingt abgesagt, springen Bund und Kantone in die Bresche – und übernehmen den Grossteil der entstandenen Kosten.
Planbar sind nach dem Willen der Landesregierung Grossanlässe mit bis zu 3000 Personen ab Juli. Ab September sollen dann gar Veranstaltungen mit bis zu 10’000 Personen möglich sein. Teilnehmer sollen grundsätzlich Maske tragen und sitzen müssen. Es gilt zudem die Regel, dass nur geimpfte, negativ getestete und genesene Personen an solchen Veranstaltungen teilnehmen können. Ausgenommen von dieser Regel sollen unter 16-Jährige, weil diese noch nicht geimpft werden können.
Kein Öffnungsplan
Doch aufgepasst! «Das ist kein Lockerungsschritt», betonte Gesundheitsminister Alain Berset (49, SP). «Grossanlässe ab Juli sind das Ziel – ob sie ab Juli auch wieder möglich sind, ist offen.» Es hänge von der epidemiologischen Lage ab, ob solche Anlässe wieder möglich werden. Es gehe aber darum, den Veranstaltern eine Perspektive zu geben.
Der Schutzschirm kommt jedoch nur bei Anlässen mit über 1000 Personen und wenn sie von «überkantonaler Bedeutung» sind zum Einsatz. Kleinere Events erhalten nichts. An den Veranstaltern bleibt zudem eine Franchise von 30’000 Franken sowie ein Selbstbehalt von 20 Prozent der ungedeckten Kosten hängen. Maximal werden fünf Millionen Franken pro Anlass übernommen – finanziert je hälftig von Bund und Kantonen.
Pilot-Anlässe im Juni
Grossanlässe sind also im Moment noch Zukunftsmusik. Definitiv in Planung sind aber Pilot-Anlässe im Verlauf des Junis. In einer Testphase sollen die Kantone Anlässe mit strengen Schutzkonzepten mit 300 bis 600 Personen bewilligen können – voraussichtlich drei je Kanton. Diese sollen zeigen, ob und wie die Schutzkonzepte für Grossveranstaltungen umgesetzt und die Kontrolle der Impf-, Test- und Genesungsnachweise sichergestellt werden können.
Beschlossene Sache ist das Ganze allerdings nicht: Erst geht der Vorschlag nun an die Kantone in die Vernehmlassung. Definitiv entschieden wird Mitte Mai. (gbl)