Um die 50 Anbieter waren interessiert daran, die Technik für den Impfpass bereitzustellen. Wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) nun bekannt gegeben hat, werden zwei Versionen vertieft geprüft: Eine des Bundesamtes für Informatik (BIT) und eine gemeinsame der zwei Lausanner Unternehmen Sicpa und Elca. Elca bietet auch das elektronische Patientendossier an.
Der definitive Entscheid soll erst Mitte Mai fallen. Klar ist: Die Post, die ebenfalls Interesse an der Entwicklung des Zertifikats bekundet hatte, ist damit raus. Auch der Ärzteverband FMH und derjenige der Apotheker, Pharmasuisse, hatten eine Lösung eingereicht. Auch sie kamen nicht zum Zug. Beide werden aber laut BAG zusammen mit den Kantonen und den impfenden Ärzten bei den kommenden Arbeiten eingebunden.
Zertifikat soll im Juni kommen
Die Ansprüche an die Technik sind gross. Denn das Zertifikat soll dereinst nicht nur eine Impfung bestätigen und fälschungssicher sein. Sondern es soll auch zeigen, ob jemand genesen ist oder kürzlich negativ getestet wurde – kurz, es soll verlässlich darlegen, ob jemand ansteckend sein könnte oder nicht.
Ein negatives Testresultat sollte wohl nicht älter als 72 Stunden sein – besser noch 24 Stunden, wie Patrick Mathys vom BAG an einer Pressekonferenz kürzlich sagte. Laut Gesundheitsminister Alain Berset (49, SP) ist es das Ziel, das Zertifikat im Verlauf des Junis einzuführen.
Das Covid-Zertifikat soll für die Ein- und Ausreise in andere Länder verwendet werden können und mit internationalen Lösungen kompatibel sein. Der Bund begleite daher die Arbeiten der Weltgesundheitsorgansiation WHO, aber auch die der EU, die an einem «grünen Zertifikat» arbeitet.
Entscheidend für Pandemie-Exit
Für die Rückkehr in die Normalität wird das Zertifikat entscheidend sein. Wenn – laut den aktuellen BAG-Prognosen – etwa im August alle Erwachsenen Zugang zu einer Impfung hatten, könnte das Gesundheitssystem immer noch überlastet werden. Einschränkungen seien dann denkbar – aber nur noch für jene, die kein solches Zertifikat vorweisen können.
Gerade dieser Punkt hatte bei Impf-Skeptikern für Aufruhr gesorgt. Denn im ursprünglichen Faktenblatt des BAG war die Rede von «Massnahmen zur Einschränkung von Personen, die sich nicht haben impfen lassen». Inzwischen hat das BAG dieses korrigiert: Massnahmen sollen nur ergriffen werden für Personen ohne gültiges Zertifikat.
Privilegien für Nicht-Ansteckende
Wesentlich für den Alltag wird das Zertifikat aber schon früher. Sobald 40 bis 50 Prozent der erwachsenen Bevölkerung vollständig geimpft sind, sei es denkbar, dass das Zertifikat als Bedingung für den Einlass an Grossveranstaltungen oder ähnlichem vorgewiesen wird. Wer also nachweisen kann, nicht ansteckend zu sein, könnte in dieser Übergangsphase Privilegien geniessen. (gbl)