Notfall beim Notruf: Statt 117 oder 144 musste man in der Nacht auf vergangenen Mittwoch in vielen Regionen eine zehnstellige Handynummer wählen, um Hilfe zu bekommen. Wegen einer technischen Panne waren bei der Swisscom das Festnetz sowie das Internet zeitweise ausgefallen. Und eben: Auch die Notfallnummern waren betroffen.
Der Zwischenfall beunruhigte – gerade auch in Bundesbern. Besonders, da es bereits vor zwei Wochen zu einem grossflächigen Ausfall gekommen war. Nun muss die Swisscom-Spitze im Parlament antraben. Zitiert wird sie von der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats, in deren gestriger Sitzung die Swisscom-Pannen Thema waren.
Die Nationalräte wollen vom Kader des Telekomriesen wissen, was die Ursache für die Pannen war. Spart die Swisscom am falschen Ort? Gibt es Schwachstellen im Sicherheitsnetz, das solche Totalausfälle eigentlich verhindern sollte?
Bund hat Untersuchung angekündigt
Bevor sich das Parlament Swisscom-CEO Urs Schaeppi (59) aber zur Brust nimmt, ist das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) am Zug. Es hat eine Untersuchung angekündigt, die die Ausfälle klären soll.
Die Verkehrs- und Kommunikationsspezialisten im Parlament ziehen zudem die Geschäftsprüfungskommission zurate, die zuständig ist für die parlamentarische Aufsicht. Sie soll untersuchen, ob und in welchem Mass das Unternehmen, das zu 51 Prozent dem Bund gehört, seine Konzessionspflichten verletzt hat.
Weil die Swisscom für die Grundversorgung im Land zuständig ist, muss sie gewährleisten, dass der Notruf immer funktioniert. Wird der Auftrag nicht erfüllt, kann der Bund Massnahmen verlangen, die Konzession einschränken oder gar entziehen.
Anhörung noch vor den Sommerferien
Wann die Untersuchung des Bakoms und die Rückmeldung der Geschäftsprüfungskommission vorliegen werden, ist noch unklar. Die zuständigen Nationalräte wollen die Swisscom-Spitze aber möglichst rasch in die Mangel nehmen. Sicherlich noch vor den Sommerferien werde die Anhörung stattfinden, sagt Kommissionspräsident Michael Töngi (Grüne, 52). Danach will man entscheiden, ob vonseiten der Politik Handlungsbedarf bestehe.