Imam Abdulrahman O.* (38) hat in Kriens LU den Gläubigen geraten, ihre Ehefrauen notfalls mit Schlägen zu disziplinieren. Er wurde freigestellt, die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Der St. Galler Imam Fehim Dragusha (37) soll seine Frau geschlagen und vergewaltigt haben. Saïda Keller-Messahli (62) vom Forum für einen fortschrittlichen Islam hat schon vor Jahren vor Dragusha gewarnt. Weil seine Moschee zu einem salafistischen Verband gehöre. Nun muss er die Schweiz verlassen.
Die beiden Fälle, die diese Woche für Schlagzeilen sorgten, zeigen: Hassprediger sind in Schweizer Moscheen ein Problem.
Bis drei Jahr Gefängnis für Hasspredigt
Ruft ein Imam in der Schweiz zur Gewalt auf, werden die Strafverfolgungsbehörden aktiv. Es drohen bis zu drei Jahre Gefängnis und der Verlust der Aufenthaltsbewilligung. Das Problem: Nicht jeder Hassprediger fliegt (sofort) auf. «Es braucht eine strengere Kontrolle, einen klareren gesetzlichen Rahmen und notfalls auch die Schliessung von Moscheen», fordert Keller-Messahli.
Auch die SVP verlangt mit Unterstützung der CVP von Präsident Gerhard Pfister (57) ein Islamisten-Gesetz. So soll die Finanzierung von Gebetshäusern aus dem Ausland verboten werden – und Moscheen sollen überwacht werden. Zudem müsse der Informationsaustausch unter den Behörden ausgebaut und das Personal aufgestockt werden.
Neuer Anlauf für Islamisten-Gesetz
Das Gesetz scheiterte letzten September im Nationalrat äusserst knapp – und nur deshalb, weil drei SVP-Nationalräte bei der Abstimmung fehlten. Nun nimmt die SVP einen neuen Anlauf, wie SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi (40) sagt.
Derweil sind die Behörden bemüht, dass keine Hassprediger ins Land kommen. So kann das Bundesamt für Polizei (Fedpol) gegen ausländische Imame ein Einreiseverbot aussprechen, wenn der Nachrichtendienst zum Schluss gelangt, dass die Person eine Bedrohung darstellt. In den letzten drei Jahren wurden bei 19 Personen solche Verbote verhängt, wie das Fedpol auf BLICK-Anfrage sagt.
Gefordert sind alle – auch gemässigte Muslime
Um die Bevölkerung für die Gefahr des gewalttätigen Extremismus zu sensibilisieren, hat der Bundesrat 2017 einen nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung beschlossen. Gefordert sind also alle – auch die muslimische Gemeinschaft.
Doch wie gut funktioniert diese Selbstkontrolle? «Bei uns kann nicht jeder predigen, was er will, oder gar zur Gewalt aufrufen», sagt etwa Abdulmalik Allawala vom Verband Aargauer Muslime in der «NZZ». Andere zeigen sich selbstkritischer: «In Sachen Prävention haben wir bis jetzt nicht genug unternommen», so der Berner Imam Mustafa Memeti (57). Es gebe seitens der islamischen Verbände kein Konzept, um Radikalisierung zu verhindern.
Eine Forderung, die in diesem Zusammenhang immer wieder auftaucht: eine Imam-Ausbildung in der Schweiz. Zwar sind sich die meisten Parteien, Hochschulen und Experten einig, dass eine solche Ausbildung sinnvoll wäre. Allerdings ist offen, wie diese genau aussehen soll – und wer sie anbieten und finanzieren würde. Der Bundesrat zumindest sieht sich nicht zuständig.
* Name bekannt