Er ist einer der besten Spieler des FC Nationalrat und kann den Entscheid gegen den Goalie des Viertligisten FC Wil nicht verstehen: «Das ist ein katastrophales Urteil für den Sport», so der Berner Christian Wasserfallen (36, FDP). «Ich wurde auch schon von einem Gegenspieler verletzt.» Das sei im Sport normal und passiere nun einmal. «Es kann ja nicht sein, dass nun überall ein Jurist am Spielfeldrand sitzen muss.»
Auch Teamkollege Thierry Burkart (42, FDP/AG), Goalie des FC Nationalrat und Jurist, meint, man müsse auf dem Fussballplatz «ein gewisses sportliches Risiko in Kauf nehmen». Das hätten auch die Richter zu berücksichtigen. «Bei Grobfahrlässigkeit und bei Vorsatz muss aber mit einer Verurteilung gerechnet werden. Auch ein Fussballplatz gehört zur Schweiz.»
BDP-Landolt: «Hat der Richter das Foul denn gesehen?»
SP-Mann und FC-Nationalrat-Spieler Matthias Aebischer (50) erinnert daran, dass «in der Vergangenheit immer wieder Sportler wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht standen. Meistens betraf es jedoch krasse, vorsätzliche Fouls, welche zu Verletzungen führten.
Gestreckte Beine gebe es immer wieder. «Wenn sie jedoch mit voller Absicht gestreckt werden, nimmt der Spieler die Verletzung seines Gegenübers in Kauf. Und dann sind wir eben bereits bei der fahrlässigen Körperverletzung», sagt er und betont: «Die Sportplätze in der Schweiz sind kein rechtsfreier Raum!»
Die Latte für eine Verurteilung müsse jedoch hoch gesetzt werden. «Denn schlussendlich weiss jeder, dass Sport – vor allem gerade der Fussball – gefährlich sein kann.»
Der Captain des FC Nationalrat, der Basler Eric Nussbaumer (57, SP), zeigt Verständnis für den Richter: «Wenn die weitere Ausübung der Sportart nach einem Foulspiel nicht mehr möglich ist, dann ist eine strafrechtliche Beurteilung angebracht.»
BDP-Chef und FC-Nationalrat-Spieler Martin Landolt (49) betont, er habe dieses Foul nicht gesehen und könne sich keine abschliessende Meinung bilden. «Ich frage mich aber nicht zuletzt auch deshalb, aufgrund von welchem Bildmaterial das Gericht seinen Entscheid gefällt hat», sagt der Glarner und merkt an: «Es wäre tatsächlich eher verwunderlich, wenn das Gericht dieses nicht zu unterschätzende Präjudiz einfach nur aufgrund von wahrscheinlich unterschiedlichen Erzählungen geschaffen hätte.