Petition eingereicht
Fast 30'000 Unterschriften für Pelz-Importverbot

Der Import von tierquälerisch hergestellten Pelzprodukten soll in der Schweiz verboten werden. Das fordert eine Petition der Tierpartei Schweiz (TPS) und weiterer Tierschutzorganisationen. 28'870 Personen haben sich mit ihrer Unterschrift hinter das Anliegen gestellt.
Publiziert: 06.10.2015 um 12:29 Uhr
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Aktualisiert: 13.10.2018 um 06:13 Uhr

Die Petition wurde am Dienstag in Bern zuhanden des Bundesrates und des Parlamentes übergeben. Gefordert wird ein Importverbot für Pelzprodukte, «die von tierquälerisch gehaltenen, gefangenen oder getöteten Tieren stammen». Unterstützt wird das TPS-Anliegen von der Stiftung Pro Tier, dem Zürcher Tierschutz und der Stiftung für das Tier im Recht.

Seit März 2013 müssen in der Schweiz bei Pelzprodukten die Tierart, die Herkunft sowie die Gewinnungsart deklariert werden. Nach zwei Jahren zeigten sich jedoch «erhebliche Vollzugsprobleme», sagte die Aargauer Ständerätin Pascale Bruderer (SP) vor den Medien in Zürich. Häufig würden auch kritische Konsumenten nicht oder nicht korrekt informiert.

Bruderer hatte bereits 2009 als Nationalrätin ein Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte gefordert. Im Dezember des vergangenen Jahres doppelte sie im Ständerat mit einem weiteren Postulat nach, mit dem Ziel, die Einfuhr und den Verkauf von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten zu verhindern.

Der Bericht des Bundesrates sei bis 2017 zu erwarten, sagte Bruderer. Bis dahin sei es wichtig, dass Druck auf die Politik ausgeübt werde. Es könne nicht sein, dass die Schweiz ein strenges Tierschutzgesetz habe, das mit dem Import von Pelzprodukten aus tierquälerischer Haltung unterlaufen werde.

Laut Nadja Brodmann vom Zürcher Tierschutz wurden allein im vergangenen Jahr 400 Tonnen Pelz etwa aus Skandinavien, Polen und China eingeführt. Praktisch sämtliche Produkte stammten entweder aus problematischer Jagd, tierquälerischen Zuchten oder aus grausamem Fallenfang.

Die Deklarationspflicht sollte all dies offen legen. Das Ziel sei jedoch verfehlt worden, kritisierte Brodmann. Mangelhafte und fehlende Angaben sowie Begriffe, die mehr Verwirrung als Klarheit schafften, verhinderten Transparenz und hielten die Kundeschaft nicht vom Kauf tierquälerischer Pelzprodukte ab.

Bei 50 von 54 Ladenbesuchen bei PKZ, Jelmoli und Globus stellte der Zürcher Tierschutz teils grobe Deklarationsfehler fest. Rund 15 Prozent der Pelzprodukte seien mangelhaft oder gar nicht deklariert. Die drei Modehäuser förderten den Pelzboom und machten sich mitschuldig an einem der gravierendsten Tierschutzdefizite.

Ein erster Schritt, die Qual der Pelztiere zu beenden, sei der Verzicht des Einzelnen auf Kleidung sowie Accessoires mit Pelz, stellte Nathalie Dubois, Geschäftsführerin und Pro Tier, fest. In letzter Konsequenz helfe aber nur ein striktes Importverbot.

Gerade jüngere Generationen, insbesondere die unter 30-Jährigen, seien sich oftmals nicht bewusst, welch immense Tierquälerei hinter jedem Stückchen Pelz stecke. Und die Pelzindustrie habe sich einige Tricks einfallen lassen, um Pelz wieder als Trend zu etablieren. Dass Pelz mittlerweile auch an Billigkleidern zu finden ist, sei vielen Trägerinnen und Trägern nicht bewusst.

Auch für Thomas Märki, Präsident der Tierpartei Schweiz, kann nur ein Importverbot die Lösung sein. Die grausame Tötung von Pelztieren könne nicht hingenommen werden. Märki sprach von KZ-ähnlichen Verhältnissen auf Pelztierfarmen. Oft würden die Tiere noch bei Bewusstsein gehäutet.

Laut Nils Stohner von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) gibt es in der Schweiz bereits ein Import- und Handelsverbot für Hunde- oder Katzenfelle. Dieses Verbot sei von der Welthandelsorganisation (WTO) akzeptiert worden. Das zeige, dass die Schweiz ruhig mutiger werden und das Importverbot ausdehnen könne.

Die Stiftung TIR hatte bereits 2009 in einem Rechtsgutachten nachgewiesen, dass ein Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte möglich wäre, ohne internationale Abmachungen zu verletzten. Ein neues Gutachten soll nun dem zuständigen Bundesamt als Hilfe bei der Auslotung möglicher Alternativen und der Ausarbeitung konkreter Lösungen dienen.

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