Per Anfang April
Bund will Swiss-Covid-App deaktivieren

Mit dem geplanten Übergang in die «normale Lage» gemäss Epidemiengesetz per 1. April 2022 will der Bund auch die Swiss-Covid-App deaktivieren - zumindest vorübergehend. Noch bis Montag können die Kantone dazu Stellung nehmen.
Publiziert: 08.03.2022 um 16:30 Uhr
Die Swiss-Covid-App soll per Anfang April deaktiviert werden, wie Pläne des Bundes zeigen. (Archivbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER

Die Swiss-Covid-App benachrichtigt Nutzer über eine mögliche Ansteckung mit dem Coronavirus, nachdem ein enger Kontakt mit einer infizierten Person festgestellt worden ist. Der Betrieb der Kontaktverfolgungsapplikation fürs Handy ist in einer Verordnung geregelt.

Nun will der Bund dieses sogenannte Proximity-Tracing-System suspendieren, wie den im Internet aufgeschalteten Konsultationsunterlagen zu entnehmen ist. «Mit der vom Bundesrat beschlossenen Aufhebung der Isolationspflicht per 31. März 2022 sind die Voraussetzungen für eine wirksame Weiterführung der Swiss-Covid-App zumindest vorübergehend nicht mehr gegeben, da gleichzeitig mit der Aufhebung der Isolationspflicht das Contact Tracing stark abgebaut wird», schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Während der Corona-Pandemie war die App ein Instrument der Kantone zur Kontaktverfolgung. Da die App für ihr Funktionieren auf ein flächendeckendes Testen und eine breit durchgeführte Kontaktverfolgung angewiesen ist, soll sie gemäss den Plänen des Bundes «vorübergehend» deaktiviert werden. Dieses Vorgehen entspreche auch den gesetzlichen Grundlagen, welche eine Einstellung der Systeme vorsehen, wenn sie zur Bewältigung der Epidemie nicht mehr erforderlich sind.

Je nach Entwicklung der epidemiologischen Situation im Winter 2022/2023 soll der Betrieb der App rasch wiederaufgenommen werden können, wie es weiter heisst. Deshalb würden die notwendigen Informatik-Infrastrukturen im Hintergrund weiterhin aufrechterhalten.

Die Nutzerinnen und Nutzer sollen Anfang April aufgefordert werden, die App zu löschen. Wer die App nicht deinstalliert, kann sie trotzdem nicht weiter nutzen, da die Systeme dahinter nicht mehr betrieben werden. Es wird ein Warnhinweis beim Starten der App erscheinen. Bei einem allfälligen Wiedergebrauch der App müssten alle Nutzer die Applikation neu aktivieren.

Wie das BAG weiter schreibt, werden die auf den Systemen des Bundes befindlichen Benutzerdaten vollständig vernichtet. Vollständig anonymisierte Daten könnten aber weiterhin zu Statistikzwecken verwendet werden.

Der Bundesrat beabsichtigt, die entsprechenden Änderungen im Umgang mit der Swiss-Covid-App an seiner Sitzung vom 30. März zu beschliessen. Die Inkraftsetzung der Verordnung ist auf den 1. April 2022 geplant.

(SDA)

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