Von den neuen Regeln profitieren laut dem Bundesrat auch Teilerwerbstätige, Niedrigqualifizierte sowie Personen mit Geburts- und Frühinvalidität. Das Parlament hatte im Sommer 2020 die umfassende IV-Revision verabschiedet. Danach schickte die Regierung die Umsetzungsbestimmungen in die Vernehmlassung.
Gegenüber der ursprünglichen Fassung nahm der Bundesrat verschiedene Änderungen an den entsprechenden Verordnungen vor. Beispielsweise erhalten Patienten- und Behindertenorganisationen eine stärkere Vertretung in der Kommission, welche die Qualität der Begutachtungen unter die Lupe nimmt.
Basis für die neuen Regeln ist das revidierte Gesetz über die Invalidenversicherung (IV). Dieses sieht für Rentnerinnen und Rentner mit einem Invaliditätsgrad zwischen 40 und 69 Prozent neu ein stufenloses Rentensystem vor. Dieses soll dazu führen, dass sich Arbeit für IV-Bezüger in jedem Fall lohnt. Mit dem heutigen System ist das wegen Schwelleneffekten nicht immer der Fall.
Eine Vollrente wird wie heute ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent zugesprochen. Neu kommt es für die Rentenhöhe auf jedes Prozent IV-Grad an.
Ein weiterer Fokus der Reform liegt auf Jugendlichen und Psychischkranken. Die Zahl der Neurenten in der IV ist nach den letzten Reformen gesunken. Bei Jugendlichen und Psychischkranken konnten die Ziele aber noch nicht erreicht werden. Daher soll nun früher eingegriffen werden, um die Betroffenen besser zu begleiten.
(SDA)