Parlament schützt Grüne
Immunität von Prelicz-Huber wird nicht aufgehoben

Die Zürcher Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber (Grüne) wird durch Immunität vor Ermittlungen wegen übler Nachrede und unlauteren Wettbewerbs geschützt. Das haben beide zuständigen Kommissionen des eidgenössischen Parlaments entschieden.
Publiziert: 27.06.2024 um 17:09 Uhr
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Aktualisiert: 27.06.2024 um 17:23 Uhr
Die Zürcher Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber (Grüne) wird durch Immunität vor Ermittlungen wegen übler Nachrede und unlauteren Wettbewerbs geschützt.
Foto: ANTHONY ANEX
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Die Zürcher Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber (Grüne) kann aufatmen: Sie wird durch Immunität vor Ermittlungen wegen übler Nachrede und unlauteren Wettbewerbs geschützt. Das haben beide zuständigen Kommissionen des eidgenössischen Parlaments entschieden.

Der Entscheid ist endgültig. Die Berner Staatsanwaltschaft hätte die Immunität von Nationalrätin Prelicz-Huber aufheben und ein Strafverfahren gegen sie eröffnen wollen. Angezeigt worden war die Politikerin wegen übler Nachrede gegen den IV-Gutachter Pmeda und Verletzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.

Die Rechtskommission des Ständerates entschied einstimmig, Prelicz-Hubers Immunität nicht aufzuheben, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten. Wie eine Mehrheit der Immunitätskommission des Nationalrates fand die Rechtskommission, dass Prelicz-Hubers Vorgehen zur amtlichen Tätigkeit einer Nationalrätin gehöre.

Pmeda in der Kritik

Die medizinischen Gutachten von Pmeda werden seit längerem kritisiert. Im Oktober 2023 teilte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mit, dass die Invalidenversicherung keine bi- und polydisziplinären Gutachten mehr an die Firma vergeben werde. Fachleute hatten in den Gutachten Mängel festgestellt.

Von Entscheiden der Pmeda direkt Betroffene hätten sich an Prelicz-Huber gewandt, weil diese Nationalrätin sei, befand die Rechtskommission. Dank ihrer Stellung als Ratsmitglied habe Prelicz-Huber bei der BSV-Direktion vorstellig werden können.

Die Tätigkeit des Parlaments würde stark eingeschränkt, wenn Ratsmitglieder, die unangenehme Fragen stellten, auf Missstände hinwiesen oder Qualitätsüberprüfungen anregten, ein Strafverfahren zu befürchten hätten, argumentierte die Rechtskommission. Das öffentliche Interesse an der Funktionsfähigkeit überwiege gegenüber den Interessen eine Strafverfolgung.

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