Parlament gibt grünes Licht
Zwangs-Covid-Tests bei Ausschaffungen bis 2024

Zwangsweise Covid-Tests bei Ausschaffungen sollen bis Ende Juni 2024 möglich bleiben. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat der Verlängerung der entsprechenden Bestimmung im Ausländer- und Integrationsgesetz zugestimmt.
Publiziert: 29.11.2022 um 09:55 Uhr
Bei Ausschaffungen soll ein Zwangs-Covid-Test weiterhin möglich sein, wenn nötig.
Foto: Keystone

Zwangsweise Covid-Tests bei Ausschaffungen sollen bis Ende Juni 2024 möglich bleiben. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat der Verlängerung der entsprechenden Bestimmung im Ausländer- und Integrationsgesetz zugestimmt.

Die Ratslinke wollte nicht auf die Vorlage eintreten, was der Ständerat aber mit 33 zu 11 Stimmen ablehnte. In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage mit dem genau gleichen Ergebnis. Sie geht in den Nationalrat für die Abstimmung über die Dringlichkeitsklausel.

FDP-Ständerat Philippe Bauer (NE), Sprecher der Kommissionsmehrheit, erinnerte daran, dass gewisse Länder noch immer einen Covid-Test verlangen bei der Einreise. Würde man nötigenfalls auf das Zwangsmittel verzichten, könnten diese Ausschaffungen nicht mehr vollzogen werden.

Minderheitssprecherin Lisa Mazzone (Grüne/GE) bezeichnete die Verlängerung der Massnahme als unverhältnismässig. Unter Zwang durchgeführte Covid-Tests seien ein schwerer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Betroffenen. Zudem seien es nur sehr wenige Fälle.

Justizministerin Karin Keller-Sutter gab zu bedenken, bei einer Nichtverlängerung bestehe die Gefahr, dass sich die betroffenen Personen weiterhin weigern und damit den Vollzug der Rückführungen verhindern könnten.

In mehreren Ländern nötig

Derzeit sei in fünf der zehn wichtigsten Herkunftsländer von Asylsuchenden ein negativer Covid-Test für die Einreise nötig, und es sei nicht absehbar, wann diese Länder von einem Test wieder absehen würden. Auch einige Fluggesellschaften verlangten nach wie vor einen Test.

In den allermeisten der seit der Einführung der Bestimmung bis Ende September 2022 gezählten 215 Fälle sei letztlich kein effektiver Zwang nötig gewesen, hielt Keller-Sutter fest. Die Massnahme habe also auch eine präventive Wirkung und habe sich insgesamt bewährt.

Die bisherige Regelung ist bis Ende 2022 befristet. Sie gilt seit dem 2. Oktober 2021 und kann nun bis Mitte 2024 verlängert werden. Beide Räte müssen nur noch über die Dringlichkeitsklausel befinden. (SDA)

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