Ginge es nach Bundesanwalt Michael Lauber (54), dürfte die Öffentlichkeit die folgenden Zeilen nicht erfahren. Der oberste Ermittler der Schweiz wehrte sich dagegen, dass ein Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Parlaments veröffentlicht wird. Doch die GPK lässt sich keinen Maulkorb verpassen und macht alles publik. Auf 65 Seiten zeigt sie auf, wie vergiftet das Verhältnis zwischen der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsichtsbehörde (AB-BA) ist. Der Bericht sagt auch: Schuld am Schlamassel ist eindeutig Lauber.
Auslöser für den Bericht waren die nicht protokollierten Treffen Laubers mit Fifa-Präsident Gianni Infantino (50), die den Streit zwischen AB-BA und Lauber eskalieren liessen. Die Aufsichtsbehörde eröffnete ein Disziplinarverfahren gegen den Bundesanwalt, warf ihm massive Amtspflichtverletzungen vor und wollte ihm den Lohn für ein Jahr um acht Prozent kürzen. Dagegen zog Lauber vor Bundesverwaltungsgericht, wo der Rechtsstreit noch hängig ist.
Lauber habe «falsches Aufsichtsverständnis»
Michael Lauber ist bis heute überzeugt, dass nicht er, sondern die anderen Fehler gemacht haben. Aber nun schlägt sich auch die GPK auf die Seite seiner Aufpasser. Lauber verfüge über ein «falsches Aufsichtsverständnis», so ihr Fazit. Er habe «tendenziell Mühe, Aufsichtshandlungen der AB-BA zu akzeptieren». Die Rede ist weiter von «mangelnder Kooperation» von Seiten der Bundesanwaltschaft, weswegen die Aufsichtsbehörde ihren Job nicht richtig machen könne.
Lauber warf der Aufsichtsbehörde unter Präsident Hanspeter Uster (62) vor, ihm gegenüber voreingenommen und feindlich gesinnt zu sein. Ein Vorwurf, der aus Sicht der GPK jeder Grundlage entbehrt.
Zwar kommen im Bericht auch Fehler der Aufsichtsbehörde zur Sprache. So hat sie Inspektionen schlecht ausgewertet und einen längst fälligen Bericht bis heute nicht abgeliefert. Im Gegensatz zur Kritik an der Bundesanwaltschaft ist jene an deren Aufpassern allerdings nicht grundsätzlicher Natur. Und: Aufpasser Uster gibt seine Fehler zu.
Politisch nicht mehr tragbar
Michael Lauber bestand darauf, nicht nur schriftlich, sondern auch persönlich vor der GPK Stellung zu den Vorwürfen zu beziehen. Auf seine Bitte hin empfing ihn am Mittwoch die Geschäftsprüfungskommission. Doch der Bundesanwalt, der in der Vergangenheit die Fähigkeit bewiesen hat, den einen oder anderen Kritiker im persönlichen Gespräch noch auf seine Seite zu ziehen, biss diesmal bei den Parlamentariern auf Granit. Er habe sehr nervös gewirkt, heisst es. Und: Erneut habe er nur juristische Argumente vorgebracht.
Dass er – davon abgesehen – politisch für eine Mehrheit des Parlaments längst nicht mehr tragbar ist, sieht Lauber nicht ein. Die Gerichtskommission des Parlaments hat vergangenen Monat ein Amtsenthebungsverfahren gegen den Bundesanwalt eröffnet. Frühestens im Herbst könnte Laubers Abgang besiegelt werden.