Ein Kinderarzt hält die Untersuchungsergebnisse in einem elektronischen Patienten-Dossier fest. (Archivbild).
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Grund dafür sei die in der Schweiz noch nicht sehr weit verbreitete elektronische Identifikation, hiess es beim BAG auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Diese E-Identifikation sei aber nötig, um das vom BAG vorgesehene digitale Register überhaupt einzuführen zu können.
Ausserdem müsse die Umsetzung des Gesetzes noch im Verordnungsrecht geregelt werden. Im Mai letzten Jahres hatten rund zwei Drittel der Abstimmenden dem neuen Transplantationsgesetz zugestimmt. Damit wird jeder und jede grundsätzlich Organspender oder Organspenderin, ausser er oder sie hat eine Spende zu Lebzeiten ausdrücklich abgelehnt.
(SDA)