Der Ständerat will Jugendliche besser vor pornografischen Inhalten schützen. Er möchte, dass die Schweizer Telekomanbieter künftig Erziehungsberechtigte auf mögliche Schutzmassnahmen für Jugendliche aufmerksam machen müssen.
Die kleine Kammer hat am Dienstag stillschweigend eine Motion von Niklaus-Samuel Gugger (EVP/ZH) angenommen. Diesen Vorstoss hatte allerdings die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats im Kernpunkt abgeändert.
Anders als Gugger und der Nationalrat findet es die Kommission nicht sinnvoll, eine Netzsperre für Anbieter zu verhängen, wenn diese dem Jugendschutz nicht genügend Beachtung schenken. Die Kommission kam zum Schluss, solche Netzsperren könnten leicht umgangen werden. Netzsperren gelten derzeit nur gegen in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele.
Auf Schutzmassnahmen hinweisen
Stattdessen will der Ständerat nun eben die Telekomanbieter verpflichten, auf mögliche Schutzmassnahmen aufmerksam zu machen. Konkret sollen sie etwa Erziehungsberechtigte auf bestehende Schutz-Instrumente im Internet hinweisen müssen.
Der so abgeänderte Vorstoss geht zurück in den Nationalrat, welcher der Motion mit der Forderung nach Netzsperren im Mai 2022 zustimmte.
Der Bundesrat unterstützt den Vorschlag der ständerätlichen Kommission, wie Bundesrat Albert Rösti im Rat sagte. Die Landesregierung erachtet das Anliegen aber bereits als erfüllt. (SDA)