Sie sind die grossen Verlierer der Rentenabstimmung vom 24. September: die Gewerkschaften. Unter der Führung von SP-Ständerat Paul Rechsteiner (65), Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), hatten sie die Vorlage Altersvorsorge 2020 entscheidend mitgeprägt – und gegen die bürgerliche Front von FDP und SVP verloren.
Statt sich nun kompromissbereit zu zeigen, gehen die Arbeitnehmervertreter auf tutti. «Unsere Feinde ruhen nicht. Wir sind die stärkste und wichtigste Kraft für die Verteidigung der Renten.» Mit dieser Aussage schwor Paul Rechsteiner (65) die Delegierten des SGB auf den Kampf um die neue Rentenreform ein.
AHV-Renten den steigenden Gesundheitskosten anpassen
Und machte dann Nägel mit Köpfen. Die Delegierten verabschiedeten einstimmig einen Massnahmenkatalog, der die Stossrichtung für die neue Reform festsetzt. Ein zentrales Argument der Gegner sei gewesen, dass die heutigen Rentner nicht von der Reform profitiert hätten. Das wollen die Gewerkschaften ändern – und die AHV-Renten den steigenden Gesundheitskosten anpassen.
«Die Prämien drücken immer mehr aufs Budget der Rentner», so Doris Bianchi, stellvertretende Sekretariatsleiterin des Gewerkschaftsbundes. Deshalb sei es unausweichlich, dass die AHV-Renten mit den steigenden Gesundheitskosten Schritt halten müssen. «Krankenkassenprämien fressen Renten – mehr AHV!» Mit diesem knackigen Slogan steigt der SGB in die Neuverhandlungen.
Finanziert werden sollen die höheren AHV-Renten durch höhere Lohnbeiträge und der kompletten Überführung des Mehrwertsteuer-Demografieprozents in die erste Säule.
Frauenrentenalter 65 definitiv vom Tisch
Auch bei anderen Massnahmen geben sich die Gewerkschaften kompromisslos: Haben sie sich vor der Abstimmung der Rentenreform noch für die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 ausgesprochen, ist dieser Kompromiss nun wieder vom Tisch. Die Begründung: Frauen übernähmen schon heute den Grossteil nicht bezahlter Arbeit und verdienen im Schnitt weniger als ihre männlichen Kollegen.
Zudem verlangen die Gewerkschaften mehr Transparenz bei den Pensionskassen und bei den Lebensversicherungsgesellschaften sowie eine Gewinnbeschränkung für das Geschäft mit der beruflichen Vorsorge. Weiterführend will der SGB den Kündigungsschutz ausbauen, besonders für langjährige Mitarbeiter. Denn wenn diese kurz vor der Pensionierung ihre Arbeit verlieren, können sie oftmals nicht in ihrer Pensionskasse bleiben.
Das SGB-Sekretariat will den Delegierten an der Versammlung im nächsten Mai konkrete Vorschläge unterbreiten, wie die Umsetzung dieses Massnahmepakets aussehen soll.