BLICK bringt mehr Licht in die Dunkelkammer Geheimdienst. So hiess das Bundesgericht in Lausanne gestern eine auf das Öffentlichkeitsgesetz gestützte Beschwerde teilweise gut. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) muss künftig stärker über seinen quantitativen Informationsaustausch mit anderen Geheimdiensten informieren und neu zumindest die Grössenordnung der ein- und ausgehenden Meldungen nennen.
Gleiches gilt für die Zahl der Partnerdienste. Es reiche, wenn der NDB – wie bisher – die Grössenordnung nenne, so die Richter. Ganz präzise Zahlen seien nicht nötig, da sonst Rückschlüsse auf die Geheimdiensttätigkeit gezogen werden könnten, was die innere und äussere Sicherheit gefährden könnte.
NDB muss trotzdem keine Detail-Zahlen zur Fichen-Datenbank ISIS nennen
In weiteren Punkten wurde die Beschwerde abgewiesen. So muss der NDB weder die Zahl der erteilten Aufträge im Bereich von Extremismus und Proliferation noch weitere Detailzahlen zur Fichen-Datenbank ISIS bekannt geben. Allerdings, einig waren sich die fünf Bundesrichter hier überhaupt nicht. Diese Entscheide waren heiss umstritten – mit 4:1 beziehungsweise 3:2 Stimmen.
Man müsse sich «mit viel Fantasie» überlegen, was die Bösewichte mit diesen Daten anfangen könnten, argumentierte der fallführende Richter.
Eine Gefährdung sei nicht plausibel nachgewiesen, hielt ein anderer Richter dagegen, da es nur um Zahlen gehe «und nicht um die Offenlegung der Strategie». Man solle zumindest die Grössenordnung nennen.
Den Einwand der Minderheit, dass die Behörden gerade im Fall der Fichen-Datenbank ja immer wieder Zahlen genannt hatten, wischte die Mehrheit beiseite. Ein Richter warnte vergeblich: «Wenn wir hier die Einsicht verweigern, schaffen wir eine Blackbox. Dann wird in einem Teil der Verwaltung das Öffentlichkeitsgesetz ausgeschaltet – und das ist nicht der Sinn des Gesetzes.»
Immerhin muss der NDB nun teilweise über die Bücher. Insgesamt muss er – aufgrund früherer Urteile – bereits viel mehr preisgeben, als er einst wollte.
Ein Abfuhr erteilte das Bundesgericht BLICK im zweiten Fall. Von der Eidgenössischen Steuerverwaltung wurde eine Länderstatistik über die internationalen Steuer-Amtshilfegesuche eingefordert. So wie sie etwa die Holländer seit Jahren veröffentlichen.
Auch dieser Fall war umstritten, doch die Mehrheit glaubte, die Herausgabe der Daten könne zu diplomatischen Verstimmungen führen.
BLICK ging vor Bundesgericht. Wir haben – ausser in einem Punkt – verloren. Trotzdem hat sich der Aufwand gelohnt. Wir haben es für Sie getan, liebe Leserinnen und Leser. Damit Sie die Informationen aus der Verwaltung bekommen, die Ihnen laut Öffentlichkeitsgesetz zustehen.
Wir haben Verständnis für die Arbeit unseres Nachrichtendienstes. Wir verstehen, wenn man nur unter grosser Geheimhaltung die Sicherheit des Landes garantieren kann. Umgekehrt können wir gar nicht auf Verständnis für die Arbeit der Medien zählen. Die Verwaltung will die Heimlichtuerei, fürchtet die Transparenz, die das Parlament vor zwölf Jahren beschlossen hat.
Selbst einer der Lausanner Richter meinte gestern während der Urteilsbegründung, dass das Bürgerrecht auf Information höher zu gewichten sei als Probleme, die in der Zukunft allenfalls entstehen könnten. Leider war er in der Minderheit.
BLICK ging vor Bundesgericht. Wir haben – ausser in einem Punkt – verloren. Trotzdem hat sich der Aufwand gelohnt. Wir haben es für Sie getan, liebe Leserinnen und Leser. Damit Sie die Informationen aus der Verwaltung bekommen, die Ihnen laut Öffentlichkeitsgesetz zustehen.
Wir haben Verständnis für die Arbeit unseres Nachrichtendienstes. Wir verstehen, wenn man nur unter grosser Geheimhaltung die Sicherheit des Landes garantieren kann. Umgekehrt können wir gar nicht auf Verständnis für die Arbeit der Medien zählen. Die Verwaltung will die Heimlichtuerei, fürchtet die Transparenz, die das Parlament vor zwölf Jahren beschlossen hat.
Selbst einer der Lausanner Richter meinte gestern während der Urteilsbegründung, dass das Bürgerrecht auf Information höher zu gewichten sei als Probleme, die in der Zukunft allenfalls entstehen könnten. Leider war er in der Minderheit.