Nutzerinnen und Nutzer grosser Kommunikationsplattformen wie Google und Twitter sollen in der Schweiz mehr Rechte erhalten. Der Bundesrat will grosse Plattformen gesetzlich regulieren und hat eine Vernehmlassungsvorlage dazu bestellt.
Grosse Kommunikationsplattformen wie Google, Facebook, YouTube und Twitter würden immer mehr genutzt, auch zur Meinungsbildung, schrieb der Bundesrat zum Entscheid vom Mittwoch. Die weltweit tätigen Unternehmen gehörenden Plattformen beeinflussten dadurch vermehrt die öffentliche Debatte, seien aber kaum reguliert.
Nutzerinnen und Nutzer der Plattformen hätten heute eine schwache Stellung, schreibt der Bundesrat. Löschten Plattformen gepostete Inhalte oder sperrten ein Konto, könnten die Nutzerinnen und Nutzer sich nicht oder nur ungenügend dagegen wehren. Und die Systeme, die entscheiden, wer was zu sehen und zu lesen bekommt, seien intransparent.
Rechte stärken
Der Bundesrat will deshalb die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer stärken und von den Plattformen mehr Transparenz verlangen. Die positiven Effekte der Plattformen auf die Meinungsäusserungsfreiheit will er aber nicht einschränken. Dank der Plattformen können sich zum Beispiel Einzelpersonen in öffentliche Debatten einbringen.
Die geplanten Bestimmungen sollen für Betreiber grosser Kommunikationsplattformen (Intermediäre) gelten. Dass Behörden mehr als in der analogen Welt in Inhalte eingreifen können, ist dabei nicht vorgesehen. Wo sinnvoll, sollen sich die Bestimmungen an den Regeln des Digital Services Act der EU orientieren.
Festgelegt hat der Bundesrat mehrere Punkte: Grosse Plattformen sollen in der Schweiz eine Kontaktstelle und eine Rechtsvertretung bezeichnen müssen. Aufrufe zu Hass und Gewalt sowie Darstellungen von Gewalt sollen Nutzer einfach melden können. Die Plattform muss die Meldung prüfen und die User über das Ergebnis informieren.
Überprüfung wenn Konto gesperrt
Wenn Inhalte gelöscht oder Konten gesperrt worden sind, sollen die Betroffenen bei der Plattform eine Überprüfung der Massnahme verlangen können. Zudem sollen die Plattform-Betreiber eine unabhängige Schweizer Schlichtungsstelle finanzieren müssen.
Werbung muss als Werbung gekennzeichnet werden. Bei Werbung, die sich an bestimmte Gruppen richtet, muss im Groben ersichtlich sein, wie sie ausgespielt wird. Das soll es laut Bundesrat besser nachvollziehbar machen, wer weshalb welche Werbung zu sehen bekommt.
Die Vernehmlassungsvorlage soll bis im März 2024 vorliegen; den Auftrag dafür hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) erhalten. An den Arbeiten beteiligen wird sich auch das Bundesamt für Justiz. (SDA)