Nur Reiche würden profitieren
Höhere Steuerabzüge für Krankenkassenprämien sind wohl vom Tisch

Wie der Ständerat will auch die zuständige Nationalratskommission die Abzüge für die Prämien der Krankenkasse bei der direkten Bundessteuer nicht erhöhen. Damit dürfte die vom Parlament selbst bestellte Vorlage bald vom Tisch sein.
Publiziert: 30.08.2023 um 13:16 Uhr
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Aktualisiert: 30.08.2023 um 13:48 Uhr
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Die Abzüge für die Prämien der Krankenkasse bei der direkten Bundessteuer dürften nicht steigen.
Foto: Keystone

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) beantragt ihrem Rat mit 13 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung, dem Ständerat zu folgen und nicht auf die Vorlage einzutreten, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Folgt die grosse Kammer diesem Antrag, sind die höheren steuerlichen Abzüge für Krankenkassenprämien kein Thema mehr. 

Zwar sei die Kommission der Meinung, dass die Kosten im Gesundheitswesen für die Kaufkraft der Einzelnen zunehmend eine Belastung darstellen, hiess es in der Mitteilung. Angesichts der zu erwartenden Einnahmenausfälle erachte es die Mehrheit allerdings für nicht angemessen, in erster Linie die oberen Einkommensklassen zu entlasten.

Die rund 40 Prozent der Steuerzahlenden, die aufgrund ihres tiefen Einkommens keine Bundessteuer bezahlen, könnten nicht von der Vorlage profitieren. Deshalb solle der ohnehin geringe Handlungsspielraum des Bundes besser für Investitionen genutzt werden.

Mindereinnahmen von 400 Millionen Franken

Die Kommissionsminderheit ist gemäss Mitteilung dagegen der Ansicht, angesichts der wachsenden finanziellen Belastung der Bevölkerung sei eine Entlastung notwendig – gerade auch für den oberen Mittelstand, der für einen Grossteil des Steueraufkommens sorge. Das Geschäft kommt in der Herbstsession in den Nationalrat.

Konkret sieht die vorgesehene Gesetzesänderung vor, den maximalen Abzug für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien für Alleinstehende von 1700 auf 3000 Franken zu erhöhen. Für Ehepaare soll neu ein Pauschalabzug von 6000 statt 3500 Franken möglich sein und für Kinder oder unterstützungsbedürftige Personen neu 1200 statt 700 Franken.

Die Änderungen führten zu Mindereinnahmen von 400 Millionen Franken – 315 Millionen Franken fielen für den Bund weg und rund 85 Millionen Franken für die Kantone. (SDA)

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