Nur mit Fahrassistenzsystem
Nationalrat will strengere Sicherheitsregeln im Alpentransit

Lastwagen und Cars sollen künftig nur noch auf Transitstrassen durch die Schweizer Alpen fahren dürfen, wenn sie mit modernen Fahrassistenzsystemen ausgerüstet sind. Der Nationalrat begrüsst eine entsprechende Gesetzesänderung.
Publiziert: 03.06.2021 um 11:16 Uhr
Lastwagen und Cars sollen künftig nur noch auf Transitstrassen durch die Schweizer Alpen fahren dürfen, wenn sie mit modernen Fahrassistenzsystemen ausgerüstet sind. Dieser Meinung ist der Nationalrat. (Symbolbild)
Foto: MARTIN RUETSCHI

Angestossen hatte die Vorlage der Kanton Tessin mit einer Standesinitiative mit dem Titel «Sicherere Strassen jetzt!». In der Folge arbeitete die Verkehrskommission des Nationalrats (KVF-N) einen Gesetzesentwurf aus.

Demnach sollen Lastwagen und Busse nur noch durch Tunnels und über Pässe in den Alpen fahren dürfen, wenn sie über modernste Sicherheitsassistenzsysteme verfügen. Damit soll die Verkehrssicherheit im alpenquerenden Transitverkehr erhöht werden.

Die grosse Kammer hat am Donnerstag der Vorlage zugestimmt - mit 112 zu 77 Stimmen. «Das Projekt geht zugunsten der Strassensicherheit der ganzen Schweiz», sagte Kommissionssprecher Marco Romano (Mitte/TI).

Dagegen stimmten Vertreterinnen und Vertreter der SVP- und der FDP-Fraktion. Die Vorlage sei nicht mit dem EU-Landverkehrsabkommen vereinbar, sagte Christian Wasserfallen (FDP/BE). «Wollen wir diese zusätzliche Baustelle wirklich eröffnen?» Zudem seien die geplanten Regeln kontraproduktiv, weil ausländische Camionneure oft höhere Standards erfüllen müssten.

Die Mehrheit im Nationalrat sah es anders. Konkret sollen die Assistenzsysteme spätestens fünf Jahre, nachdem sie für die Erteilung der Typengenehmigung oder die Fahrzeugprüfung obligatorisch geworden sind, auf den Transitachsen im Alpengebiet vorgeschrieben sein.

Gelten soll dies am Gotthard, am San Bernardino, auf der Simplon-Passstrasse und am Grossen St. Bernhard. Für bestimmte nicht grenzüberschreitende Transporte soll der Bundesrat eine längere Frist vorsehen können.

Mit dieser Sonderregelung ist der Bundesrat, der die Vorlage ansonsten begrüsst, nicht einverstanden. Wie eine Minderheit der KVF-N beantragte er, die Möglichkeit einer längeren Frist für die Südschweiz und das Wallis aus der Vorlage zu streichen.

Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga wies darauf hin, dass diese Ausnahmen der Rechtsgleichheit widersprechen. «Eine Privilegierung des Binnenverkehrs ist mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz nicht vereinbar und lässt sich auch materiell nicht begründen.»

Der Bundesrat stützt sich auf ein im Auftrag des Bundesamts für Strassen (Astra) erstelltes Rechtsgutachten. Demnach stellt eine Sonderbehandlung, wie sie in der Vorlage vorgesehen ist, eine verbotene Diskriminierung aufgrund der Nationalität dar. Diese stehe nicht in Einklang mit dem Landverkehrsabkommen (LVA) zwischen der Schweiz und der EU.

Aus Sicht der Mehrheit im Nationalrat entlastet die längere Frist dagegen die in den Alpenkantonen tätigen Speditionsunternehmen und stellt die Versorgung der Berggebiete sicher. Die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht sei gewährleistet. Da sich die Mindeststandards auf einzelne Strecken beschränkten und mit der Verkehrssicherheit begründet würden, seien Nichtdiskriminierung und Verhältnismässigkeit gegeben.

Mit der Vorlage beschäftigt sich nun der Ständerat.

(SDA)

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