Nur die Hälfte
So sollen die Corona-Schulden abgebaut werden

Die Hälfte der Corona-Schulden sollen mit vergangenen Überschüssen aus dem ordentlichen Haushalt verrechnet werden. Die Frist für den Schuldenabbau soll auf das Jahr 2031 festgelegt werden. Das schlägt die Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) vor.
Publiziert: 18.05.2022 um 11:16 Uhr
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Aktualisiert: 18.05.2022 um 13:52 Uhr
Die Nationalratskommission will beim Abbau der Corona-Schulden einen anderen Weg einschlagen als der Bundesrat. (Themenbild)
Foto: Alessandro Crinari

Zwei Jahre nach Ausbruch der Covid-Krise hatte der Bundesrat im März seine Ideen in der Botschaft zum Finanzhaushaltgesetz verabschiedet. Er beantragt dem Parlament, die coronabedingten Schulden des Bundes bis 2035 mittels zukünftiger Finanzierungsüberschüsse vollständig abzubauen.

In der Vernehmlassung hatte die Landesregierung die Meinungen zu einer weiteren Variante eingeholt: nämlich, dass nur die Hälfte der neu entstandenen Verschuldung abgebaut wird.

Weniger Nationalbank-Gelder

Diesen Weg will nun auch die FK-N einschlagen. Mit 18 zu 7 Stimmen beantragt sie die entsprechende Änderung im Finanzhaushaltgesetz, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.

Ebenfalls für den Schuldenabbau verwendet werden soll nach dem Willen des Bundesrats der Bundesanteil an den Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Dieser beträgt derzeit 1,3 Milliarden Franken im Jahr. Mit 18 zu 7 Stimmen lehnte es die Nationalratskommission ab, die gesamte Gewinnausschüttung der SNB als ausserordentliche Einnahmen zu verbuchen.

(SDA)

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