Zurzeit herrscht Unklarheit darüber, ob Arbeitnehmer, die zu einer Risikogruppe gehören, nun zur Arbeit gehen müssen oder nicht. Der Grund: Am 20. März passte der Bundesrat die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus an.
Artikel 10c, der sich mit den Pflichten der Arbeitgeber befasst, wurde in der Folge zum Nachteil von Risikogruppen ausgelegt. Juristen legten die Änderung so aus, dass Personen mit Vorerkrankungen wieder zur Arbeit bestellt werden könnten, sollte Homeoffice nicht möglich sei.
Dies, solange der Arbeitgeber die Empfehlungen des Bundes betreffend Hygiene und soziale Distanz umsetzen könne. Im Detailhandel könnten etwa Plexiglasscheiben aufgestellt werden – und somit Verkäuferinnen, die unter Diabetes oder Bluthochdruck leiden, wieder arbeiten.
Die Gewerkschaften gingen gegen die Lockerung auf die Barrikaden!
Sozialpartner-Kompromiss für Risikogruppen
Doch jetzt haben sich die Sozialpartner auf einen Kompromiss geeinigt, wie SGB-Zentralsekretär Luca Cirigliano dem BLICK bestätigt. «Wir haben zusammen mit den Arbeitgebern intensiv an Lösungen und Kompromissvorschlägen gearbeitet und diese den zuständigen Departementen unterbreitet», sagt er.
Im Grundsatz gilt demnach weiterhin, dass verletzliche Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten sollen. Ist eine Arbeit nur vor Ort möglich, sollen künftig striktere Regeln gelten. «Besonders gefährdete Arbeitnehmende dürfen in diesem Fall nur eingesetzt werden, wenn es sich um eine besonders wichtige Tätigkeit – etwa in der Grundversorgung – handelt und wenn ein akuter, nachweisbarer Personalmangel herrscht», sagt Cirigliano.
Risikoanalyse nötig
Bevor Risikogruppen zum Einsatz kommen, braucht es neu auch eine Risikoanalyse, ob die Hygiene- und Schutzmassnahmen tatsächlich eingehalten werden könnten. Für diese Analyse wären die zuständigen Gesundheitsbehörden wie etwa Arbeitsinspektorate oder die Suva zuständig. «Nur wenn die Massnahmen eingehalten werden können, gibt es grünes Licht», so Cirigliano.
Falls es keine Risikoanalyse gebe, würden die Risikogruppen nicht eingesetzt. Wobei der Arbeitgeber aber wie bisher ein ärztliches Attest verlangen kann. «Entscheidend ist für uns zudem: Für besonders gefährdete Arbeitnehmende gilt Kündigungsschutz und Lohnfortzahlung während der ganzen Krise», erklärt Cirigliano.
Finanzierung über Erwerbsersatzordnung
Da ist natürlich die Finanzierung ein wichtiger Punkt, um die Arbeitgeber mit ins Boot zu holen. «Wenn die Arbeitgeber auf den Lohnkosten sitzen bleiben, kann das für viele Unternehmen problematisch werden», räumt Cirigliano ein. Die Lösung: «Kommt nicht die Kurzarbeitsentschädigung zum Zug, so werden die Löhne der Risikogruppen über die Erwerbsersatzordnung garantiert.»
Er hofft nun, dass der Bundesrat den Sozialpartner-Kompromiss möglichst rasch übernimmt. «Die Signale sind positiv», sagt Cirigliano. «Wir hoffen, dass der Bundesrat bereits an seiner nächsten Sitzung eine Anpassung vornimmt.»
Werden Risikogruppen enger gefasst?
Eine Änderung könnte dann auch bei der Definition der Risikogruppen anstehen. Allenfalls werden diese enger gefasst, so dass die Ausnahmeregelung weniger Arbeitnehmer betrifft. Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Arbeitgeber in diesem Punkt auf eine Anpassung drängen. «In dieser Frage verlassen wir uns auf das Knowhow der Gesundheitsbehörden», so Cirigliano. «Wenn diese neue Erkenntnisse haben, werden sie die Risikogruppen neu definieren.»
Klar ist: Der Sozialpartner-Deal wäre eine wichtiges Element für eine immer stärker geforderte Exit-Strategie des Bundesrats.
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
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Gerade in der Grippesaison kann man selber nur schwer einschätzen, ob man am Coronavirus erkrankt ist oder ob man einfach eine gewöhnliche Grippe hat. Die Unterschiede sind fein, aber es gibt sie. Blick klärt auf.
Gerade in der Grippesaison kann man selber nur schwer einschätzen, ob man am Coronavirus erkrankt ist oder ob man einfach eine gewöhnliche Grippe hat. Die Unterschiede sind fein, aber es gibt sie. Blick klärt auf.
Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:
Hygienemassnahmen
- Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
- Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
- Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.
Kontakt minimieren
- Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
- Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
- 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
- Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
-
Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.
Informiert bleiben
- An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch
Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:
Hygienemassnahmen
- Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
- Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
- Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.
Kontakt minimieren
- Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
- Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
- 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
- Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
-
Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.
Informiert bleiben
- An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch