Lieferwagen versperrt Rettungsgasse
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Verkehrsunfall in Tunnel:Lieferwagen versperrt Rettungsgasse

Nun wird sie Pflicht
Zürcher Polizei nervt sich über fehlende Rettungsgasse

Einmal mehr kamen Polizisten nicht schnell zu einem Unfallort – weil ein Lastwagen den Weg versperrte. Nun handelt der Bundesrat: Die Rettungsgasse wird Pflicht.
Publiziert: 09.01.2019 um 09:50 Uhr
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Aktualisiert: 09.06.2019 um 15:45 Uhr
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Schon wieder: Am Montag, 7. Januar 2018, kam die Stadtpolizei Zürich wegen einer fehlenden Rettungsgasse nicht schnell zu einem Unfallort im Schöneichtunnel.
Foto: Screenshot

Wieder einmal hat die Rücksichtslosigkeit eines Autofahrers dazu geführt, dass die Polizei nicht rechtzeitig zu einem Verkehrsunfall gekommen ist. Ein Video, das die Stadtpolizei Zürich am Dienstag auf Twitter veröffentlichte, zeigt den erfolglosen Versuch der Einsatzkräfte, zum Unfallort zu gelangen. Im Schöneichtunnel auf der A1 hatte sich ein 35-jähriger Motorradfahrer bei einem Auffahrunfall schwer verletzt.

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«Es zeigt sich wieder einmal, wie wichtig eine Rettungsgasse wäre. So funktioniert das nicht», so der Kommentar der Stapo-Twitterer.

Ein alltägliches Ärgernis

Ein Ärgernis, das auf Schweizer Strassen häufig vorkommt. Denn viele Autofahrer wissen nicht, dass und wie sie eine Rettungsgasse bilden, obwohl die im Strassenverkehrsgesetz vorgesehen ist. «Es kommt immer wieder vor, dass unsere Rettungskräfte während einer Einsatzfahrt mit Sondersignal im Strassenverkehr blockiert werden», sagte Eliane Schlegel, Sprecherin von Schutz und Rettung Zürich, im vergangenen August zu BLICK.

Das Problem Rettungsgasse

Die Schweizer sind keine Rettungsgassen-Musterschüler. Unsere Einsatzkräfte ärgern sich «täglich» über zu langsam gebildete oder «nicht vorhandene» Rettungsgassen, heisst es in einer Mitteilung des Vereins Helfen helfen. Die Retter wollen damit Autofahrer sensibilisieren - und lancieren heute darum eine schweizweite Kampagne.

Sie sind auf gesunden Menschenverstand angewiesen. Die gesetzlichen Grundlagen sind in der Schweiz weniger streng als anderswo. Im Strassenverkehrsgesetz heisst es zwar, dass man die Strasse den Feuerwehr-, Sanitäts-, Polizei- und Zollfahrzeugen beim Wahrnehmen der besonderen Warnsignale die Strasse sofort freizugeben hat. Eine Rettungsgasse ist aber nicht explizit erwähnt. Gebüsst werden nur die ganz Dreisten: Immer wieder hängen sich Autofahrer an Ambulanzen - und donnern mit ihnen durch die Rettungsgasse.

Informationen zum korrekten Bilden einer Rettungsgasse finden sich unter: www.rettungs-gasse.ch

 

Die Schweizer sind keine Rettungsgassen-Musterschüler. Unsere Einsatzkräfte ärgern sich «täglich» über zu langsam gebildete oder «nicht vorhandene» Rettungsgassen, heisst es in einer Mitteilung des Vereins Helfen helfen. Die Retter wollen damit Autofahrer sensibilisieren - und lancieren heute darum eine schweizweite Kampagne.

Sie sind auf gesunden Menschenverstand angewiesen. Die gesetzlichen Grundlagen sind in der Schweiz weniger streng als anderswo. Im Strassenverkehrsgesetz heisst es zwar, dass man die Strasse den Feuerwehr-, Sanitäts-, Polizei- und Zollfahrzeugen beim Wahrnehmen der besonderen Warnsignale die Strasse sofort freizugeben hat. Eine Rettungsgasse ist aber nicht explizit erwähnt. Gebüsst werden nur die ganz Dreisten: Immer wieder hängen sich Autofahrer an Ambulanzen - und donnern mit ihnen durch die Rettungsgasse.

Informationen zum korrekten Bilden einer Rettungsgasse finden sich unter: www.rettungs-gasse.ch

 

«Dies kann damit zusammenhängen, dass die Verkehrsteilnehmer unaufmerksam sind und gar nicht bemerken, wenn sich ein Rettungsfahrzeug mit Blaulicht und Sirene von hinten nähert. Teilweise werden die Automobilisten auch nervös und reagieren insofern falsch, dass sie an Ort und Stelle stehen bleiben», sagte sie.

Nun wird die Rettungsgasse Pflicht

Im Oktober 2017 wurde daher eine Sensibilisierungskampagne lanciert. Die hat gemäss den Initianten zwar etwas gebracht, aber nicht genug. Darum will der Bund nun eine Rettungsgassen-Pflicht rechtlich verankern. Die entsprechende Verordnungsänderung hat der Bundesrat Ende 2018 in Vernehmlassung gegeben. Demnach sollen Autofahrer dann, wenn mit Schrittgeschwindigkeit gefahren wird oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, verpflichtet werden, eine freie Gasse zu bilden.

In anderen Ländern ist eine solche Pflicht bereits Realität. In Deutschland beispielsweise wird mit 200 Euro gebüsst, wer der Ambulanz den Weg versperrt. (sf)

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