Nulltoleranz – Polizei verschärft Kampf gegen Handy-Sünder am Steuer
Ein SMS kann Sie in den Knast bringen

Es ist gefährlich und illegal – trotzdem benutzen rund 30 Prozent der Autolenker ihr Handy während der Fahrt. Jetzt macht die Polizei Jagd auf die Handysünder und kontrolliert dafür sogar Radarbilder.
Publiziert: 22.01.2018 um 00:10 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 01:10 Uhr
Das kann teuer werden: Eine Frau schreibt eine SMS während der Autofahrt.
Foto: Getty Images
Andrea Willimann

Fast jeder hat heute im Auto sein Smartphone griffbereit. Nicht nur für Anrufe. Viele schreiben und lesen Kurznachrichten, sie verfolgen News oder filmen und fotografieren – ja sie gamen gar. 

Jetzt greifen verschiedene Kantone hart durch. Das zeigt eine BLICK-Umfrage. Im Aargau sind die Ordnungsbussen innerhalb eines Jahrs um 20 Prozent gestiegen – von 4668 auf 5607 im Jahr 2017. «Die Kantonspolizei und die Regionalpolizeien im Kanton Aargau gehen konsequent gegen das gefährliche Bedienen von Mobiltelefonen und Tablets während der Fahrt vor», erklärt Kapo-Sprecher Bernhard Graser. 

Auch im Thurgau (3072) sowie in den Kantonen Tessin (3946) und Waadt (2640) erwischte die Polizei vergangenes Jahr erneut viele Autofahrer, die ohne Freisprechanlage telefonierten. Viel mehr als in Baselland (890) und Schaffhausen (148).

Das dürfen Sie mit dem Handy am Steuer tun

Das dürfen Sie am Steuer

  • Vor der Fahrt Zielort im Navi einstellen.
  • Mit der Freisprechanlage telefonieren, Anruf per Stimmerkennung auslösen.
  • Radio hören. Die Radiosender aber vor der Fahrt per Kurzwahltasten programmieren.

Das dürfen Sie nicht am Steuer

  • Während der Fahrt SMS schreiben und lesen.
  • Die Musik darf Verkehrsgeräusche nicht übertönen. Das Horn von Rettungsfahrzeugen muss jederzeit hörbar sein.
  • Während der Fahrt Nummern raussuchen.
  • Komplizierte und heikle Gespräche führen.

Das dürfen Sie am Steuer

  • Vor der Fahrt Zielort im Navi einstellen.
  • Mit der Freisprechanlage telefonieren, Anruf per Stimmerkennung auslösen.
  • Radio hören. Die Radiosender aber vor der Fahrt per Kurzwahltasten programmieren.

Das dürfen Sie nicht am Steuer

  • Während der Fahrt SMS schreiben und lesen.
  • Die Musik darf Verkehrsgeräusche nicht übertönen. Das Horn von Rettungsfahrzeugen muss jederzeit hörbar sein.
  • Während der Fahrt Nummern raussuchen.
  • Komplizierte und heikle Gespräche führen.

Ein Drittel telefoniert am Steuer

Dass die Polizei leichtes Spiel hat, zeigt eine aktuelle Umfrage der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu): 30 Prozent der Lenker telefonieren oft bis gelegentlich am Steuer. Wieso dies trotz aller Präventionsmassnahmen derart häufig vorkommt, weiss bfu-Verkehrspsychologe Uwe Ewert: «Viele benützen das Mobiltelefon nicht unbedingt von sich aus, greifen aber danach, wenn sie angerufen werden.»

Wer für mehr Sicherheit im Verkehr sorgen will, soll nicht Personen anrufen, die mutmasslich mit dem Auto unterwegs sind. Das rät Uwe Ewert, Verkehrspychologe der Beratungsstelle für Unfallverhütung.
Foto: zVg

Empfindlich wirds bei einer Anzeige

Das reine Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung wird von der Polizei verhältnismässig leicht bestraft. 100 Franken beträgt die Ordnungsbusse dafür.

Das Herumfingern am Handy kann aber weit schwerwiegendere Folgen haben: Wer während der Fahrt SMS tippt oder das Gerät für andere Anwendungen braucht, wird nämlich sofort bei den Strafverfolgungsbehörden verzeigt.

Diese Anzeigen können nicht nur zu hohen Geldbussen, sondern auch zum Entzug des Führerausweises und sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren führen. Spezielle Statistiken dazu existieren aber keine.

Auf Anfrage geben jedoch mehrere Kantonspolizeien an, die Zahl der Anzeigen sei hoch, und sowohl die Präventionsarbeit wie auch die Sanktionstätigkeit hätten stark zugenommen. So hat Basel-Stadt damit begonnen, Radarbilder danach zu durchforsten, ob Verkehrssünder auch das Handy am Ohr hielten.

Beratungsstelle für Unfallverhütung prüft Navi und Co-Sperre beim Fahren

Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) verfolgt Ideen, die das Bedienen von Navigationssystemen und Freisprechanlagen während der Fahrt verunmöglichen sollen. «Das Bundesgericht hat entschieden, dass das Schreiben von SMS während der Fahrt verboten ist. Die Navi-Bedienung ist wahrscheinlich vergleichbar damit», so bfu-Verkehrspsychologe Uwe Ewert.

Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) verfolgt Ideen, die das Bedienen von Navigationssystemen und Freisprechanlagen während der Fahrt verunmöglichen sollen. «Das Bundesgericht hat entschieden, dass das Schreiben von SMS während der Fahrt verboten ist. Die Navi-Bedienung ist wahrscheinlich vergleichbar damit», so bfu-Verkehrspsychologe Uwe Ewert.

Radarfallen und In-flagranti-Aufnahmen

Im Aargau werden bei Verkehrsunfällen Mobiltelefone und Tablets regelmässig zur Beweissicherung beschlagnahmt. Die Kantonspolizei Freiburg wiederum ist achtsam an Unfallstellen: So kann sie Autofahrer in flagranti erwischen, die filmen oder fotografieren.

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