Noch nicht mal in Kraft und schon fehlerhaft
Nachrichtendienst-Gesetz muss überarbeitet werden

Staatsgefährdende Organisationen können auch zukünftig nicht verboten werden. Grund dafür ist ein Fehler im neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG).
Publiziert: 17.08.2017 um 11:17 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 15:45 Uhr
Weil bei der Erarbeitung des entsprechenden Gesetzes ein Fehler gemacht wurde, können staatsgefährdende Organisationen in absehbarer Zeit wohl nicht verboten werden.
Foto: Franziska Kraufmann

Am 1. September tritt das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) in Kraft. Damit sollte es unter anderem möglich sein, staatsgefährdende Organisationen zu verbieten.

Doch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) stellt in einem Gutachten fest, dass bei der Erarbeitung des Gesetzes ein Fehler gemacht wurde. Das berichtet die «NZZ».

Die juristische Einschätzung wurde im Zusammenhang mit dem Verbot der Koran-Verteilaktion «Lies!» verfasst. Darin hält das EJPD fest: «Wir raten Ihnen daher dringend, Art. 74 NDG bei nächster Gelegenheit zu revidieren.» So ermächtigt das Gesetz den Bundesrat zwar, staatsgefährdende Organisationen wie zum Beispiel die Aktion «Lies!» zu verbieten.

Dieses Verbot müsse sich aber «auf einen entsprechenden Beschluss der Vereinten Nationen oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa» abstützen. Das Problem: Weder die Uno noch die OSZE verhängen solche Verbote, sondern nur Sanktionen. Daher sei die Anwendung des Verbots laut EJPD «grundsätzlich fraglich».

Schuld ist das Parlament

Den Bock geschossen hat laut «NZZ» das Parlament bei den Beratungen zum NDG 2015. Der Antrag zur Einführung eines solchen Verbots kam von der Aargauer FDP-Nationalrätin Corina Eichenberger (62). Damit sollte sichergestellt werden, dass solche Verbote eine unbefristete gesetzliche Grundlage bekommen, da die Übergangslösung 2018 ausläuft. Dass das neue Gesetz so nicht funktioniert, hat aber niemand bemerkt, auch nicht der damalige Verteidigungsminister Ueli Maurer (66).

Nun stellt sich die Frage, wie das Problem zu lösen ist. Das Bundesamt für Justiz teilt auf Anfrage der «NZZ» mit, dass eine Möglichkeit wäre, auf die Verknüpfung mit einem Beschluss internationaler Gremien zu verzichten. (wif)

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