Nach Richtern, Alt Bundesräten und Professoren warnt nun auch die UNO vor einer Annahme der Durchsetzungs-Initiative der SVP. Das Büro des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) der Schweiz und Liechtenstein weist in einer Stellungnahme «mit Nachdruck» auf Mängel bei der Initiative hin. Sie sei mit grundlegenden völkerrechtlichen Normen nicht vereinbar.
Eine Annahme der Initiative könnte «schwerwiegende Konsequenzen für schutzbedürftige Personen» haben, schreibt das UNO-Flüchtlingshilfswerk heute in einer Mitteilung.
So berge die Initiative das Risiko, dass Personen, deren Schutzbedürftigkeit von der Schweiz anerkannt wurde, in Länder abgeschoben würden, in welchen ihnen Verfolgung oder ein anderer irreparabler Schaden drohe. Und dies bereits wegen geringfügiger Straftaten.
Das verstosse unter anderem gegen Völkergewohnheitsrecht, das in allen Staaten weltweit Anwendung findet, hält das UNHCR-Büro fest. Die Abstimmung über die Durchsetzungsinitiative findet am 28. Februar statt. (SDA/lha)