Nicht mit Völkerrecht vereinbar
Jetzt warnt sogar die UNO vor der Durchsetzungs-Initiative

Das UNO-Flüchtlingshilfswerk ist alarmiert: Die Durchsetzungs-Initiative der SVP verstosse gegen völkerrechtliche Normen, hält das UNHCR in einer Stellungnahme fest.
Publiziert: 11.02.2016 um 15:24 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 00:54 Uhr
Die Durchsetzungsinitiative bringt aus Sicht der UNO nicht mehr Sicherheit, sondern stellt einen Bruch mit dem Völkerrecht dar.
Foto: Keystone

Nach Richtern, Alt Bundesräten und Professoren warnt nun auch die UNO vor einer Annahme der Durchsetzungs-Initiative der SVP. Das Büro des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) der Schweiz und Liechtenstein weist in einer Stellungnahme «mit Nachdruck» auf Mängel bei der Initiative hin. Sie sei mit grundlegenden völkerrechtlichen Normen nicht vereinbar.

Eine Annahme der Initiative könnte «schwerwiegende Konsequenzen für schutzbedürftige Personen» haben, schreibt das UNO-Flüchtlingshilfswerk heute in einer Mitteilung.

So berge die Initiative das Risiko, dass Personen, deren Schutzbedürftigkeit von der Schweiz anerkannt wurde, in Länder abgeschoben würden, in welchen ihnen Verfolgung oder ein anderer irreparabler Schaden drohe. Und dies bereits wegen geringfügiger Straftaten.

Das verstosse unter anderem gegen Völkergewohnheitsrecht, das in allen Staaten weltweit Anwendung findet, hält das UNHCR-Büro fest. Die Abstimmung über die Durchsetzungsinitiative findet am 28. Februar statt. (SDA/lha)

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