Mit 113 zu 74 Stimmen bei zwei Enthaltungen hat der Nationalrat entschieden, dass Krankenkassen-Manager nicht mehr als 250'000 Franken im Jahr verdienen dürfen. Die Ja-Stimmen kamen nicht nur aus dem linken Lager, sondern auch aus der SVP. Der Vorstoss geht nun an den Ständerat. Stimmt auch er zu, muss der Bundesrat eine entsprechende Gesetzesvorlage ausarbeiten.
Die Mehrheit der nationalrätlichen Gesundheitskommission hatte sich dafür ausgesprochen, dass die Mitglieder der Geschäftsleitung einer Krankenkasse im Jahr maximal 250'000 Franken verdienen dürfen – inklusive zweite Säule und Nebenleistungen. Für Verwaltungsratsmitglieder will sie eine Obergrenze für die jährliche Entschädigung von 50'000 Franken.
Gegenteilige Meinungen
Das möchte nun auch die Mehrheit des Nationalrats. Gerade angesichts des erwarteten Anstiegs bei den Krankenkassenprämien bestehe Handlungsbedarf, sagte Flavia Wasserfallen (43, SP).
Eine Minderheit der Kommission hatte die Ablehnung der Motion gefordert. Der Vorstoss sei Symbolpolitik, so Andri Silberschmidt (28, FDP). Auf die Prämien hätte eine Annahme keinen Einfluss. Und es sei nicht Aufgabe des Staates, die Löhne privater Unternehmen zu regulieren.
Bundesrat dagegen
Auch der Bundesrat stellte sich gegen die Motion. Er äusserte zwar Verständnis für Kritik an hohen Bezügen, befürchtete aber einen grossen Eingriff in die Unternehmensfreiheit. Zudem war er der Meinung, beschränken liesse sich nur der Lohnanteil im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung, nicht aber im Bereich der Zusatzversicherungen. (SDA)