Der Zugang zu einem Asylverfahren und zu einer angemessenen Unterkunft müsse allen Asylsuchenden jederzeit gewährt werden - unabhängig davon, wie die Erfolgsaussichten des Gesuches seien, schrieb die SFH. Die Asylstrukturen des Bundes sollten nicht auf Kosten der Schutzsuchenden entlastet werden. Es dürfe nicht sein, dass Schutzsuchende abgewiesen und der Obdachlosigkeit überlassen werden.
Jans sieht vor, dass künftig Asylsuchende aus Herkunftsstaaten mit sehr geringen Aussichten auf Asylanerkennung ihr Gesuch vorab schriftlich begründen müssen. Gesuchstellenden fehlten dafür aber die Kenntnisse des schweizerischen Rechtssystems. Die SFH lehnt dies daher ab. Asylgründe abzuklären und zu verifizieren sei eine Kernfunktion des Asylverfahrens, so das Hilfswerk. Nur so könne der Schutzbedarf korrekt abgeklärt werden.
Die SFH stehe auch dem 24-Stunden-Verfahren kritisch gegenüber. Dieses soll bis Ende April schweizweit eingeführt werden. Mit einer weiteren Beschleunigung des bereits jetzt eng getakteten Asylverfahrens bestehe die Gefahr, dass Asylgesuche und Fluchtgründe nicht gründlich abgeklärt werden - und es zu Fehlentscheiden kommen könnte. Das bisher im Bundesasylzentrum in Zürich getestete Verfahren müsse vor der schweizweiten Einführung einer quantitativen und qualitativen Evaluation unterzogen werden.
Die Reformen im Asylbereich kündigte Jans am Dienstag nach dem Besuch des Bundesasylzentrums in Chiasso TI vor den Medien an. Er will die angespannte Situation in den Asylzentren mit verschiedenen Massnahmen entschärfen. Um dem Missbrauch der Asylstrukturen entgegenzuwirken, sollen unter anderem Asylgesuche künftig nur noch unter der Woche eingereicht werden können. Kriminelle Asylsuchende sollen ausserdem härter angepackt werden.
(SDA)