Neun Millionen Franken
Bund soll Marketing für Schweizer Wein verdreifachen

Der Nationalrat hat eine Aufstockung der Mittel zur Förderung des Schweizer Weins auf neun Millionen Franken pro Jahr gutgeheissen. Die Aufstockung ist mit der Einhaltung von Nachhaltigkeits- und Qualitätskriterien verbunden.
Publiziert: 09.06.2022 um 12:49 Uhr
Reife Merlot-Trauben vom Rebberg La Prella im Mendrisiotto. Der Nationalrat möchte den Marketingbeitrag des Bundes an die Weinbauern in der Schweiz verdreifachen. (Themenbild)
Foto: KARL MATHIS

Der Rat hiess am Donnerstag eine entsprechende Motion seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) mit 98 zu 61 Stimmen bei 22 Enthaltungen gut. Das Bild auf der elektronischen Abstimmungstafel präsentierte sich ausnahmsweise ausgesprochen bunt und wenig kompakt. Aus praktisch allen Fraktionen gab es sowohl Ja- wie auch Nein-Stimmen sowie Enthaltungen. Das Geschäft geht an den Ständerat.

Derzeit unterstützt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Förderung des Schweizer Weins mit jährlich 2,8 Millionen Franken. In den Corona-Jahren 2020 und 2021 wendete es als Nothilfe zusätzlich eine Million Franken auf für konkrete Projekte in der Gastronomie und bei den Grossverteilern. Diese zusätzliche Nothilfe will das BLW für das laufende Jahr aber um 200'000 Franken reduzieren und ab 2023 ganz streichen.

Kommissionssprecher Markus Ritter (Mitte/SG) begründete die geforderte markante Anhebung des Bundesbeitrages auf neun Millionen Franken jährlich mit dem grossen Marketingdruck aus dem Ausland, insbesondere aus Italien. Das südliche Nachbarland lasse sich den Schweizer Markt marketingmässig 18 Millionen Franken kosten. Es brauche deshalb gleich lange Spiesse für Schweizer Weine.

Die ganze Wertschöpfungskette in der Schweiz sei bereit, die notwendigen Mittel für die hälftige Mitfinanzierung aufzubringen. Insgesamt würden dann also 18 Millionen zur Verfügung stehen, um den Schweizer Wein marketingmässig unter die Leute zu bringen. Dies sei auch deshalb wichtig, weil es für Schweizer Wein praktisch keinen Grenzschutz mehr gebe, so Ritter.

Auch ordnungspolitisch sei die Erhöhung der Marketingbeiträge völlig vertretbar, ergänzte Olivier Feller (FDP/VD). Es handle sich um keine direkte Subvention der Weinbauern.

Die Annahme der Motion würde gemäss Bundesrat und der Kommissionsminderheit zu einer Ungleichbehandlung der Weinwirtschaft gegenüber den anderen landwirtschaftlichen Zweigen führen. Damit würde ein Missverhältnis zur wirtschaftlichen Bedeutung des Weins im Vergleich zu anderen Agrarprodukten geschaffen, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin.

Kathrin Bertschy (GLP/BE) bat im Namen der Kommissionsminderheit vergeblich darum, verantwortungsvoll mit dem Bundeshaushalt umzugehen. Immerhin werde mit der Motion die Absatzförderung verdreifacht. Keine andere Branche komme in den Genuss einer so hohen Marketingförderung. Das könnte weitere Begehrlichkeiten wecken. Man würde besser endlich einmal die Agrarpolitik als Ganzes ernsthaft diskutieren und nachhaltig ausrichten.

Zudem würde die im Vorstoss geforderte Verknüpfung der Absatzförderung mit Nachhaltigkeits- und Qualitätskriterien das Geschäft noch komplexer machen, was eine Umsetzung in der Praxis erschwere, hielt der Bundesrat in seiner schriftlichen Antwort auf den Vorstoss fest. Weder im Rebbau noch für die gesamte Lebensmittelkette der Weinwirtschaft gebe es heute einen allgemeinen Nachhaltigkeitsstandard.

(SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?