Neues Terror-Gesetz
Bund will nächstes Jahr liefern

Seit den Anschlägen in Paris vom November 2015 haben Frankreich, Russland und Deutschland ihre Gesetze gegen den Terror verschärft. Die Schweiz hingegen kennt nicht einmal einen spezifischen Artikel im Strafgesetzbuch. Das soll sich bald ändern. Experten der Bundesanwaltschaft, des Bundesgerichts und der Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren haben im Sommer einen entsprechenden Entwurf ausgearbeitet (SonntagsBlick berichtete).
Publiziert: 25.12.2016 um 01:07 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 22:46 Uhr
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Paris, 13. 11. 2015: 130 Menschen sterben bei mehreren koordinierten Attentaten.
Foto: AFP
Roland Gamp

Der vorgeschlagene Gesetzestext ging mittlerweile beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement ein, wie Medienchef Folco Galli (62) bestätigt. Zwar gibt es schon jetzt ein Bundesgesetz gegen Al Kaida und IS. Doch dieses läuft Ende 2018 aus. Zudem sind kriminelle Organisationen grundsätzlich bereits verboten, deren Unterstützung und Beteiligung daran unter Strafe gestellt.

Dennoch besteht Handlungsbedarf. «Die Schweiz hat das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung des Terrorismus samt Zusatzprotokoll unterzeichnet», so Galli. «Die Ratifikation dieser Verträge erfordert gewisse Anpassungen des Strafrechts.»

So sind alle Vertragsstaaten verpflichtet, Anwerbung und Ausbildung von Terroristen und entsprechende Reisen unter Strafe zu stellen. Genauso muss die Finanzierung, Organisation und Erleichterung solcher Taten explizit verboten sein.

Der Bundesrat will das Gesetz nun so anpassen, dass all diese Punkte abgedeckt sind. «Bis Mitte 2017 wird er entsprechende Vorschläge in die Vernehmlassung schicken», sagt Galli. Der Entwurf der Expertengruppe wird dabei ebenfalls berücksichtigt.

Vize-Bundesanwalt Montanari fordert härtere Strafen.
Foto: Gabriele Ortner-Rosshoff

Ruedi Montanari (51), stellvertretender Bundesanwalt, hat den Entwurf mitverfasst. «Der heute zur Verfügung stehende Strafrahmen genügt nicht», sagt er. Mit den jetzigen Gesetzen sind maximal fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich. «Hier braucht es klar eine Korrektur nach oben, um international glaubwürdig zu sein.» So sollen Terroristen neu für bis zu zehn Jahre hinter Gitter und damit aus dem Verkehr gezogen werden.

Laut Montanari müsse die Strafnorm auch griffiger formuliert werden. Geht es nach der Expertengruppe, soll jeder bestraft werden, der den Terror «auf irgend geartete Weise» unterstützt. Neben Attentätern und Dschihad-Reisenden müssten auch jene vor Gericht, die Leute für den IS ausbilden oder rekrutieren.

Ob der Bundesrat den Entwurf übernehmen wird, kann Montanari nicht einschätzen: «Es wäre aber sicher sinnvoll, zumindest aus Sicht derjenigen Leute, die tagtäglich von Berufs wegen mit der heutigen Realität konfrontiert sind.» Dass der Bund erst Mitte 2017 Vorschläge zur Verschärfung präsentiert, sei kein Problem. «Solange alle Beteiligten der Sache die nötige Priorität einräumen, werden wir hoffentlich innert nützlicher Frist eine neue Strafnorm bekommen.»

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