«Linke Sau!», «dumme Gans» oder «Gib dir die Kugel!» Für Schweizer Politiker ist es fast schon trauriger Alltag: Sie werden beleidigt, verflucht oder gar bedroht – in anonymen Schreiben und noch öfter über die sozialen Medien. Alleine im Jahr 2019 sind 250 Meldungen ans Bundesamt für Polizei (Fedpol) gelangt. 18 davon betrafen ernste Drohungen.
Nun zieht der Bundesrat die Schraube an. Wer Parlamentsmitglieder bedroht, kann Besuch von der Polizei erhalten. «Eine simple Beschimpfung reicht dafür noch nicht», sagt Fedpol-Sprecherin Katrin Schmitter. «Aber wenn wir eine Gefahr erkennen, schreiten wir ein.» Bei der sogenannte Gefährderansprache soll geprüft werden, ob tatsächlich eine Straftat droht.
Hemmschwelle ist im Internet tiefer
Das Bundesamt für Polizei oder die Kantonspolizei kann dann eine auffällige Person aufsuchen oder vorladen, sie auf ihr Verhalten ansprechen und sie auf die Folgen allfälliger Straftaten hinweisen.
Die Digitalisierung habe die Art von Drohungen verändert, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung vom Mittwoch. Im Internet sei die Hemmschwelle tiefer. Um dem entgegenzuwirken, verschärft der Bundesrat die Verordnung über den Schutz von Personen und Gebäuden in Bundesverantwortung.
Auch «Mister Corona» stand unter Schutz
Verstärkt werden soll auch der Personenschutz von Nationalräten und Ständeräten. Diese können künftig auch zu Hause geschützt werden. Das ist heute nur bei Privatdomizilen von Bundesräten oder exponierten Angestellten des Bundes vorgesehen. So wurde etwa erst kürzlich der ehemalige «Mister Corona» Daniel Koch (65) vom Bundesamt für Gesundheit unter Polizeischutz gestellt.
Mitglieder des Parlaments dagegen genossen bisher lediglich Personenschutz «in Ausübung ihres Amtes». Die Schutzmassnahmen sind freiwillig. Verzichtet die betroffene Person auf den vom Bundesamt für Polizei empfohlenen Schutz, haftet der Bund allerdings nicht für allfälligen Schaden. (dba/SDA)