Heute tritt das neue Geheimdienstgesetz in Kraft. In den Fokus des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) gerät man eigentlich nur, wenn ein Verdacht auf Gefährdung der Sicherheit der Schweiz besteht. Und Einzelüberwachung muss laut Gesetz von einem Richter bewilligt werden. Dennoch steigt mit dem Ausbau der Geheimdienstarbeit auch die Wahrscheinlichkeit, dass ihre E-Mails von den Staatsschützern gelesen werden. Die wichtigsten Neuerungen, denen das Stimmvolk vor einem Jahr mit 65 Prozent zugestimmt hat:
Kabelüberwachung. Der NDB kann den Internetverkehr zwischen der Schweiz und dem Ausland überwachen. So zum Beispiel Anfragen in Suchmaschinen, die nicht in der Schweiz stehen, oder unverschlüsselte E-Mails. Algorithmen filtern Suchbegriffe, Verdächtiges wird automatisch dem NDB gemeldet. Ein Auftrag zur Kabelaufklärung muss aber vom Bundesverwaltungsgericht bewilligt werden.
Gesundheit. Neu müssen Spitäler Auskunft geben. Das Arztgeheimnis kann durch den Datenaustausch ausgehöhlt werden.
Zuhause. Bisher war es dem NDB erlaubt, von aussen zu filmen und abzuhören. Neu darf er auch eindringen, durchsuchen und Privaträume verwanzen.
Auto. Bisher ist nur das Beobachten von Fahrten erlaubt. Neu könnte der NDB Autos auch verwanzen, mit Ortungssendern versehen und Bewegungsprofile erstellen.
Freizeit. Bisher sind filmen, abhören und beobachten möglich. Neu darf der NDB zusätzlich zu Abhörgeräten und Kameras Drohnen und Satelliten einsetzen.
Behörden. Bisher sind nur Behörden wie Steuerämter und Einwohnerkontrollen auskunftspflichtig. Neu müssen auch Schulen, SBB und Transportunternehmen Auskunft geben.
Arbeitsplatz. Bisher waren nur beobachten, filmen und abhören erlaubt. Neu sind eindringen und verwanzen möglich, zudem können Trojaner auf Computer und Telefone geladen werden.
Server im Ausland. Ausländische Nachrichtendienste können Daten im Rahmen des automatischen Datenaustauschs auch in die Schweiz liefern. Daten in sogenannten Clouds sind im Ausland gespeichert und können von den dortigen Nachrichtendiensten eingesehen werden.