Am Freitag wird der neu zusammengesetzte Bundesrat darüber diskutieren, wer in den nächsten Jahren welches Departement führen wird. Viele Gerüchte machen die Runde. So werden etwa SP-Bundesrätin Simonetta Sommaruga (58) ebenso Wechselgelüste nachgesagt wie SVP-Magistrat Guy Parmelin (59).
Wird also etwa die neue FDP-Bundesrätin Karin Keller-Sutter (54) die neue Justizministerin? Oder steht mit CVP-Magistratin Viola Amherd (56) bald die erste Frau dem Verteidigungsdepartement vor?
Doch unabhängig davon, welchen Aufgabenbereich die beiden neuen Bundesrätinnen künftig übernehmen, kommen sie schon sehr rasch in den Genuss einiger Annehmlichkeiten.
Neuer Lohn
Das Bruttojahreseinkommen eines Bundesrats beträgt 447'834 Franken (Stand 1. Januar 2018). Es wird – wie die anderen Löhne des Bundespersonals – der Teuerung angepasst. Dazu kommen eine Spesenpauschale von 30'000 Franken und ein Generalabonnement der 1. Klasse.
Neues Auto
Die Bundesräte erhalten zwei Autos. Eine Limousine mit Chauffeur, die für alle Fahrten zur Verfügung steht. Das ist in der Regel ein Mercedes, ausnahmsweise ein Audi. Nur Leuthard wollte explizit einen Tesla.
Dann erhalten sie ein zweites Auto nach Wahl zum Selberfahren. Für die private Nutzung dieses Autos werden pro Monat 0,8 Prozent des Neupreises verrechnet.
Neues Handy
Cassis bekam noch am Wahltag die Kommunikationsausrüstung eines Regierungsmitglieds. Auch ein abhörsicheres Handy gehört dazu. Der Bund übernimmt die Kosten für die Telekommunikation (Festnetz, Handy, PC). Die Gebühr für Radio und Fernsehen zahlen die Regierungsmitglieder selbst.
Neuer Wohnsitz
Grundsätzlich sind die Bundesräte in der Wahl ihres Wohnorts frei. Meist nehmen sie sich zumindest eine Zweitwohnung in der Nähe des Amtssitzes, also in der Stadt Bern und Umgebung. Eine Vorgabe gibt es nämlich: «Sie müssen in kurzer Zeit den Amtssitz erreichen können.»
Die Wohnsitze und Büros der Bundesräte werden selbstredend speziell gesichert.
Neuer Pass
Die beiden Bundesrätinnen erhalten einen Diplomatenpass. Das trifft bei Karin Keller-Sutter auch auf ihren Ehemann Morten zu. Anstehen am Check-in gehört damit der Vergangenheit an.
Neue Verbote
Gemäss Aide-Mémoire des Bundesrats dürfen die beiden Frauen keine amtlichen Funktionen für ausländische Staaten ausüben. Auch die Ausübung anderer staatlicher Funktionen in der Schweiz ist nicht mehr gestattet.
Ausserdem gilt per sofort das Verbot der Geschenkannahme, wenn das Geschenk einen Wert von mehreren Hundert Franken übersteigt.