Neue Wendung in der Spionage-Affäre um Daniel M.
Bundespolizei wollte Infos, der NDB marschierte los

Spion Daniel M. kam zum Einsatz, um Ermittlungen der Bundesanwaltschaft zu ermöglichen. Der Auftrag kam 2011 vom Bundesamt für Polizei.
Publiziert: 04.05.2017 um 18:32 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 15:05 Uhr
NDB-Chef Markus Seiler fasste den Spionage-Auftrag vom Bundesamt für Polizei.
Foto: EQ
Joël Widmer, Sermîn Faki

Letzte Woche nahmen deutsche Polizisten den Schweizer Spion Daniel M.* fest. Er hatte deutsche Steuerbehörden im Auftrag des Schweizer Nachrichtendienstes ausgekundschaftet. Doch wie kam es zu diesem Auftrag?

Bundesanwalt Michael Lauber.
Foto: Keystone

Alles begann mit dem Kauf von CDs mit Bankdaten. Nachdem das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen Anfang 2010 gestohlene Daten von deutschen Kunden der Credit Suisse gekauft hatte, leitete die Bundesanwaltschaft (BA) Ermittlungen ein. Sie hegte den «konkreten Verdacht, dass von Deutschland aus konkrete Aufträge zum Ausspionieren der Schweizer Bank erteilt wurden».

Das Fedpol fragte beim NDB an

Die Untersuchungen erfolgten durchaus mit politischem Rückenwind: Schon 2010 hatte der damalige Finanzminister Hans-Rudolf Merz gefordert, dass Datendiebe zur Rechenschaft gezogen werden müssten. Und seine Partei, die FDP, forderte für Bankspione Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.

Für ihre Ermittlungen schaltete die BA auch die Bundespolizei Fedpol ein. Diese wiederum wandte sich an den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) – mit einem Informationsgesuch, wie Fedpol entsprechende BLICK-Recherchen bestätigt: «Im Zusammenhang mit gestohlenen Bankdaten hat das Fedpol im Jahr 2011 beim NDB ein Informationsersuchen eingereicht», so Sprecherin Cathy Maret.

Gesuch als Auftrag verstanden

Dieses Gesuch beantwortete der NDB nicht einfach mit vorliegenden Informationen. Sondern er fasste die Anfrage des Fedpol laut BLICK-Recherchen als Auftrag auf. Ein Auftrag, für den der Spion M. angeworben wurde. Diesen Job erledigte M. zur Zufriedenheit aller: Gestützt auf die von ihm beschafften Informationen konnte die BA im März 2012 Haftbefehle für drei deutsche Steuerfahnder ausstellen. 

Ob auch die Einschleusung eines Maulwurfs in die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens ab dem Jahr 2014 (BLICK berichtete) auf ein Gesuch der BA oder des Fedpol erfolgte, ist allerdings weiter offen.

* Name der Redaktion bekannt

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